Berlin | Die Grünen haben den Vorstoß des Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), für eine Verschärfung des Ausländergesetzes, um Islamisten leichter ausweisen zu können, scharf zurückgewiesen.

Er habe den Verdacht, dass Bosbachs Forderung nichts mit der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) im Irak oder Dschihadisten, aber viel mit einem Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) zur Verschärfung des Ausländerrechts aus dem Frühjahr zu tun habe, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, „Handelsblatt-Online“. „Die konkrete Forderung zielt auch gar nicht in erster Linie auf mordende Terroristen – diese würden im Falle einer Verurteilung ja zu viel höheren Freiheitsstrafen verurteilt -, sondern einfach auf eine Absenkung der Hürden für die Ausweisung für alle Ausländer unabhängig vom konkreten Delikt“, so Beck.

„Mit dem Terrorismusargument soll jetzt im Wahlkampf die Ablehnungsfront bei der SPD gegen das de Maizière‘sche Verschärfungspaket sturmreif geschossen werden.“ Bosbach hatte mit Blick auf Angriffe von Islamisten auf Vertreter anderer Religionsgruppen in Deutschland erklärt, man dürfe nicht an der falschen Stelle tolerant sein. Die Hürde für eine Ausweisung und Abschiebung ausländischer Staatsbürger sei derzeit zu hoch.

Bosbach für Verschärfung des Ausländergesetzes

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat sich für eine Verschärfung des Ausländergesetzes ausgesprochen, um Islamisten leichter ausweisen zu können. „Wir dürfen nicht an der falschen Stelle tolerant sein“, sagte er der „Berliner Zeitung“ (Montagsausgabe) vor dem Hintergrund von Angriffen von Islamisten auf Vertreter anderer Religionsgruppen in Deutschland. „Die Freiheitsrechte, die der Staat gewährt, dürfen nicht dazu benutzt werden, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung anzugreifen und gegen Andersgläubige zu hetzen.“

Bosbach fügte hinzu: „Die Hürde für Ausweisung und Abschiebung ausländischer Staatsbürger liegt zu hoch. Meines Erachtens wäre es richtig, wenn beides schon erfolgen könnte, wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird.“ Bisher liege die Hürde bei drei Jahren.

„Insofern plädiere ich dafür, Paragraph 53 des Ausländergesetzes zu ändern. Ändern würde ich auch Paragraph 54, in dem es heißt, ein Ausländer werde in der Regel dann ausgewiesen, wenn er sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht. Diesen Paragraphen sollte man um den Passus `bei der Verfolgung religiöser Ziele‘ ergänzen.“

Autor: dts
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