Köln | Auch am bevorstehenden langen Wochenende wird im Bereich des Autobahndreiecks Heumar weiter gearbeitet. Wie schon vor drei Wochen beginnt die Vollsperrung am Morgen des Feiertags und endet in den Mittagsstunden des darauffolgenden Sonntags.

Wie der Landesbetrieb Straßen.NRW am heutigen Montag ankündigte, umfasst der zur Sanierung anstehende Streckenabschnitt eine Länge von rund 2,2 Kilometern. Die Vollsperrung der Autobahn A3 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main beginnt demnach am frühen Donnerstagmorgen gegen 6 Uhr und soll bis Sonntagmittag, 12 Uhr, andauern.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW will damit, wie schon am Wochende nach Fronleichnam (10. Mai 2018), die Vollsperrung außerhalb der eigentlichen Reisewelle zum langen Wochenende legen. Den größten Andrang auf den NRW-Autobahnen erwartet die Landesbehörde demnach am Mittwoch ab Nachmittag sowie sonntags ab den Mittagsstunden.

Die Verbindungen im Autobahndreieck sind von der Sperrung nicht betroffen. Sowohl die Verbindungen von der A3 auf die A59 in Richtung Bonn und auf die A4 in Richtung Aachen sowie die Verbindung von der A4 aus Aachen kommend auf die A3 in Richtung Frankfurt bleiben frei befahrbar. Der Fernverkehr sollte während des Zeitraums der Vollsperrung über die Autobahnen A 59 und A 560 zurück auf die A3 fahren. Eine Umleitung für den lokalen Verkehr ist mit Rotem Punkt über das Autobahnkreuz Köln-Gremberg ausgeschildert.

Der Landesbetrieb führt daneben noch eine weitere Baumaßnahme durch. Von Freitagabend (20 Uhr) bis Sonntagvormittag (11 Uhr) wird die Auffahrt der Anschlussstelle Königsforst auf die A3 in Fahrtrichtung Frankfurt ebenfalls gesperrt sein. Auch hier ist eine Umleitung ausgeschildert. Die Asphaltarbeiten hängen stark von der Witterung ab, bei starkem Regen müssen die Arbeiten verlegt werden.

In mehreren Abschnitten saniert die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg die Fahrbahndecke der A3 zwischen dem Dreieck Heumar und der Anschlussstelle Königsforst. Die Sanierung der beiden Abschnitte im Autobahndreieck kann aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nur bei vollsständiger Sperrung des Verkehrs erfolgen.

Autor: bfl