Köln | Das Oberlandesgericht Köln hat eine Schadensersatzklage einer Witwe aus Mönchengladbach gegen das Land NRW zurückgewiesen. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte, war die Frau vor Gericht gezogen, weil ihr Mann vor gut vier Jahren bei Abrissarbeiten am ehemaligen Kölner Stadtsparkassen-Gebäude in der Innenstadt ums Leben gekommen war. Ihrer Meinung nach hätte die Polizei das Unglück verhindern können.

Vor Gericht hatte die Frau erklärt, Anrufer hätten die Polizei rund eine halbe Stunde vor dem tödlichen Unglück vor herabfallenden Gesteinsbrocken gewarnt. Die Beamten hätten jedoch nichts unternommen. Ihr Mann habe als Gerüstbauer an der Unglücksstelle gearbeitet und sei schließlich von herabfallenden Trümmerteilen erschlagen worden.

Das Gericht wies die Klage der Frau mit der Begründung zurück, dass die Polizei das Unglück nicht hätte verhindern können. Damit schlossen sich die Richter der Entscheidung des Kölner Landgerichts an. Auch hier war die Frau mit ihrer Schadensersatzklage gescheitert. Sie hatte eine monatliche Witwenrente in Höhe von gut 500 Euro verlang

Autor: dapd