Köln | Die Wohnungsaufsicht der Stadt Köln steht in der Kritik. Das stadteigene Rechnungsprüfungsamt hat zwischen Januar 2016 und Juni 2018 Bearbeitungsmängel bei der Behörde festgestellt. Doch woran liegt das?

Die Wohnungsaufsicht der Stadt Köln kontrolliert unter anderem bauliche Schäden, Mängel und die korrekte Nutzung von Gebäuden. Das bedeutet, dass Wohnungen nur zum Wohnzweck genutzt werden dürfen. Bei einem Verstoß gegen dieses Gesetz spricht man von Zwecktentfremdung.

Ein Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamt kritisiert jetzt die Arbeit der Wohnungsaufsicht. Grund dafür sei überwiegend die personelle Unterbesetzung der Behörde, so Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit, Umwelt und Wohnen.

Doch der Bericht spiegele nicht die aktuelle Bearbeitungssituation wider. Im Rahmen der neuen Wohnraumschutzsatzung, die nach Ratsbeschluss zum 1. Juli 2019 in Kraft trat, wurden Maßnahmen wie die personelle Aufstockung, Neubsetzung der Leitstelle und die Einführung einer neuen Software ergriffen, um die Bearbeitungssituation zu verbessern. Dr. Harald Rau sagte, die im Bericht beschriebene Situation treffe daher nicht mehr zu.

Der Fokus der Wohnungsaufsicht müsse vorrangig auf der Wiederzuführung zweckentfremdeter Wohneinheiten liegen, wird Rau weiter zitiert. Aktuell gebe es 615 offene Verfahren wegen Zweckentfremdung von Wohnraum. Von diesen Verfahren sind 1.297 Wohneinheiten – dazu zählen sowohl einzelne Häuser, aber auch Wohnungen innerhalb eines Wohnhauses – betroffen. Die Verfahren richteten sich gegen Objekt, wie zum Beispiel ein Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, weshalb es in einem Objekt zu mehreren Verdachtsfällen bezüglich der Zwecktentfremdung kommen kann.

Autor: Sean Magin