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Berlin | dts | aktualisiert | Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass auch Genesene und zweifach Geimpfte künftig bei Bar- und Restaurantbesuchen bundesweit einen Schnelltest vorlegen müssen. Die DEHOGA Nordrhein übt deutliche Kritik.

Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf das aktuelle Beschlusspapier. 2G-plus gilt demnach unabhängig von der lokalen Inzidenz.

Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung, schreibt das Magazin. Wer weder Impf- noch Genesenennachweis erbringen kann, bleibt der Zutritt in gastronomische Betriebe gänzlich verwehrt. Beim Vollzug der Regelung wollen die Länder „ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Beschlusspapier.

Scholz bestätigt neue Maßnahmen zu Gatronomie und Quarantäne

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat nach den Beratungen von Bund und Ländern schärfere Regeln gegen die Pandemie vorgestellt. Trotz der bereits weitreichenden Beschränkungen seien „neue Maßnahmen“ gegen Omikron notwendig, sagte er am Freitagnachmittag. Künftig können sich Infizierte und Kontaktpersonen bereits nach sieben Tagen mit einem PCR-Test freitesten.

Kontaktpersonen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, können dies mit einem PCR-Test sogar nach fünf Tagen machen. Geboosterte müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Da die Rechtsvorschriften nach dem Bund-Länder-Beschluss nun angepasst werden, wird es noch ein paar Tage dauern, bis sie in Kraft sind.

Zudem haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass auch Genesene und zweifach Geimpfte künftig bei Bar- und Restaurantbesuchen bundesweit einen Schnelltest vorlegen müssen. 2G-plus gilt unabhängig von der lokalen Inzidenz. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung.

Wer weder Impf- noch Genesenennachweis erbringen kann, bleibt der Zutritt in gastronomische Betriebe gänzlich verwehrt.

Der Branchenverband DEHOGA kritisiert die Entscheidung zu 2G plus

Deutliche Worte findet die DEHOGA Nordrhein, die die neue Entscheidung mit einem faktischen Lockdown vergleicht. Schon die 2G-Regel habe zu Umsatzverlusten in der Branche geführt, so der Verband, der befürchtet, dass dies nun noch mehr zunimmt.

Es gäbe erhebliche Liquiditätsprobleme im Gastgewerbe, so die DEHOGA. Gaststätten hätten nur noch geöffnet, um ihre Mitarbeiter*innen nicht zu verlieren. Wirtschaftlich rechne sich das Geschäft nicht mehr. Zudem könnte eine freiwillige Betriebsschließung bedeuten, dass es erhebliche Probleme gäbe, wenn die Unternehmen staatliche Hilfen geltend machen.

„Das Hotel und Gaststättengewerbe ist erwiesenermaßen kein Treiber der Pandemie, hat aber seit inzwischen
zwei Jahren die Hauptlast in der Pandemiebekämpfung zu tragen,“ so DEHOGA Geschäftsführer Thomas Kolaric.

Der Verband fordert jetzt eine dringende und schnelle Aufstockung der staatlichen Finanzhilfen und erinnert daran, dass das Weihnachtsgeschäft ausgefallen und der Karneval abgesagt sei.