Aus Sicht der Bezirksregierung Köln stehen der Flächenbedarf für den Güterumschlag der Kölner Häfen und der Hochwasserschutz den Plänen entgegen, die der Masterplan für die Stadt Köln vorsieht. Dies ist das Ergebnis einer Ortsbesichtigung, die Regierungspräsident Hans Peter Lindlar mit Fachleuten seines Hauses und Vertretern der Häfen- und Güterverkehr Köln GmbH vorgenommen hat. Bis zum Jahr 2025 prognostiziert der Bundesverkehrswegeplan einen starken Anstieg des Containerumschlags auf Binnenwasserstraßen um das Dreifache. Beim Massen- und Stückgutumschlag, der viel Fläche beansprucht, wird eine stabile bis leicht zunehmende Entwicklung vorhergesehen. Ohne den Deutzer Hafen wird es nicht möglich sein, die erforderlichen Umschlagkapazitäten für die ansässige Industrie in Köln zu schaffen, befindet die Bezirksregierung.

Der gesamte erforderliche Flächenbedarf der Kölner Häfen wird für das Jahr 2025 mit 1.111.300 m² prognostiziert. Die zur Zeit vorhandene Fläche einschließlich der Erweiterung in Godorf beträgt 941.300 m². Bis 2025 fehlen somit 170.000 m². Dies entspricht etwa der Fläche des Godorfer Hafens nach der Erweiterung (190.300 m²). Eine Wohn- und Büronutzung widerspricht zudem den landesplanerischen Zielen im Regionalplan. Der Deutzer Hafen mit umliegenden Flächen ist im geltenden Regionalplan als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen dargestellt. Diese Bereiche dienen der Ansiedlung, dem Ausbau und der Bestandssicherung solcher gewerblichen Betriebe, die wegen ihres großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder ihrer besonderen Standortanforderungen nicht in den Allgemeinen Siedlungsbereich integriert werden können, stellt die Bezirksregierung fest.

Dazu RP Lindlar: „In Köln besteht keine Möglichkeit, neue Hafenflächen zu entwickeln. Daher muss die Marschroute lauten: Den Bestand neu sortieren, effizient strukturieren und optimieren. Optimierung der bestehenden Flächennutzung bedeutet zum Beispiel, dass Niehl zunehmend Containerumschlagplatz wird, Deutz mehr Massen- und Stückgutumschlag aus Niehl übernehmen muss.“ Einer dem Rheinauhafen vergleichbaren Entwicklung des Deutzer Hafens steht auch entgegen, dass der Bereich im Regionalplan Köln als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist. Die Überschwemmungsgebiete sind Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz und für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu erhalten und zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat mit dem Landeswassergesetz ein Verbot für die Ausweisung neuer Baugebiete – ausgenommen Häfen und Werften – nach dem Baugesetzbuch innerhalb der festgesetzten Überschwemmungsgebiete ausgesprochen. Ausnahmefälle sind nur möglich, wenn der Nachweis geführt wird, dass keine andere Siedlungsentwicklungsmöglichkeit außerhalb der festgesetzten Überschwemmungsgebiete möglich ist. Das trifft in Köln jedoch nicht zu.

Dazu RP Lindlar: „Hochwasserschutz ist Solidarmaßnahme. Köln erwartet von den Oberliegern am Rhein das Freihalten von Retentionsflächen zur Minderung von Hochwasserständen. Eine Ausweisung eines neuen Baugebietes kann im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins nicht zugelassen werden.“ Wünschenswert und möglich ist sicher eine optische Verbesserung gegenüber der Siegburger Straße und zur Rheinseite gegenüber dem Rheinauhafen und den Poller Wiesen, durch Einhausungen von Betriebsflächen und den Bau der notwendigen Bürogebäude für die ansässigen Firmen. Die zähe Diskussion um den Deutzer Hafen behindert jedoch die Neuansiedlung von hafenaffinen Unternehmen und notwendige Investitionen am Standort und verunsichert die ansässigen Betriebe. Der RP fordert von der Stadt ein abgestimmtes Nutzungskonzept für die Hafenflächen, das die Bedeutung und Nutzung des Deutzer Hafens unterstreicht. Nur in einem geordneten Bauleitplanverfahren seien die Belange des Hochwasserschutzes, die Interessen der Wirtschaft, der Nachbarn und der Stadtgestaltung miteinander zu vereinbaren. Vorab sei jedoch eine schnelle Grundsatzentscheidung nötig, um den Investitionsstau im Deutzer Hafen aufzulösen, so die Bezirksregierung.

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