Der Vorstand und der Verwaltungsrat der Sparkasse Köln/ Bonn wollen fristwahrend Berufung
gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 26. Juli 2011 einlegen. Die Gremien der Sparkasse Köln/ Bonn werden die Urteilsbegründung des Landgerichtes eingehend prüfen und dann bis Ende September 2011 über die endgültigen juristischen Schritte entscheiden. Dies gab die Sparkasse heute bekannt.

Am 26. Juli 2011 hatte das Kölner Landgericht die Klage der Sparkasse gegen ihren früheren Vorstandsvorsitzenden Gustav Adolf Schröder und gegen den früheren Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Rolf Bietmann abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichtes sei der Sparkasse aus den vertraglichen Vereinbarungen mit Dr. Bietmann sowie aus einem Forderungsverzicht kein Schaden entstanden. Die Sparkasse Köln-Bonn vertritt unverändert die Auffassung, dass zu ihren Lasten gehandelt wurde. "Das Gericht ist der Argumentation der Sparkasse bedauerlicherweise nicht gefolgt, wir sind enttäuscht," sagte Norbert Minwegen, Pressesprecher der Sparkasse KölnBonn im Juli. Die Klage gegen Schröder und Bietmann ist von der Sparkasse nach einer Beschlussfassung im Verwaltungsrat des Institutes im Herbst 2010 eingereicht worden. In Rede stehen Schadensersatzansprüche in Höhe von zwei Millionen Euro, die nach Auffassung der Sparkasse KölnBonn gesamtschuldnerisch gegenüber Schröder und Dr. Bietmann bestehen. Grundlage für die Klageerhebung war der Prüfbericht der Innenrevision der Sparkasse KölnBonn aus dem Frühjahr 2009 sowie weitere aktuelle Ermittlungsunterlagen.

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