Das Landgericht Köln wertete laut Stadt die Mietzinsklage der Grundstücksgesellschaft Köln
Messe 15 – 18 GbR (Esch-Fonds) als im Urkundenverfahren „unstatthaft“. Der Esch-Fonds hatte der Stadt im vergangenen Jahr gekündigt und Nutzungsentschädigungen geltend gemacht, nachdem die Stadt im Juli 2010 ihre Mietzahlungen eingestellt hatte. Dabei hatte sich die Stadt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen. Der hatte 2009 festgestellt, dass der zwischen der Stadt Köln und dem Esch-Fonds abgeschlossene Mietvertrag über die vier neuen Messehallen hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Weil dies nicht geschehen war, forderte die Europäische Kommission die Beendigung des Mietvertrags.

Klage im ordentlichen Verfahren noch möglich
Gegen die Einstellung der Mietzahlungen machte der Esch-Fonds Ansprüche auf Nutzungsentschädigung im Wege einer „Urkundenklage“ geltend. In einem solchen Verfahren können beide Seiten nur mit Urkunden, nicht aber durch Zeugen oder Sachverständigengutachten, ihre Argumente beweisen. Das Landgericht ist nunmehr der Auffassung der Stadt Köln gefolgt, wonach das Urkundenverfahren im vorliegenden Fall aus europarechtlichen Gründen unzulässig ist. Sofern nämlich der vereinbarte Mietzins von jährlich 20,7 Millionen Euro über dem marktüblichen Niveau läge, würde der Esch-Fonds von der Stadt Köln in Höhe der Differenz zum marktüblichen Betrag subventioniert. Derartige staatliche „Beihilfen“ verbietet das Europäische Recht, wenn sie nicht vorab der Kommission gemeldet und von dieser genehmigt worden sind. Ob der Mietzins im vorliegenden Fall marktüblich oder zu hoch ist, könne jedoch verbindlich nur durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten geklärt werden. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten dürfe aber in einem Urkundenverfahren nicht eingeholt werden. Das Landgericht hat es deshalb abgelehnt, die Stadt im Urkundenverfahren auf Grund des Mietvertrages zu einer Zahlung zu verurteilen, die sich später teilweise als verbotene Beihilfe darstellen könnte. Das Gericht hatte den Esch-Fonds deshalb aufgefordert, von der Urkundenklage Abstand zu nehmen und seine Klage im ordentlichen Verfahren fortzuführen, in welchem alle Beweismittel zulässig sind. Dies sei von dem Esch-Fonds jedoch abgelehnt worden.

Weiterhin sei es dem Esch-Fonds nach Auffassung des Landgerichts Köln nicht gelungen, durch Urkunden zu beweisen, in welcher Höhe die Stadt Köln Miete beziehungsweise Nutzungsentschädigung schulde. Die Stadt Köln hatte argumentiert, dass sie jedenfalls nicht die im Mietvertrag vereinbarte Miete schulden könne, weil die Messehallen von Anfang an Mängel aufgewiesen hätten, die bis heute nicht vollständig von dem Esch-Fonds als ihrem Vermieter beseitigt wurden. Diese Argumentation der Stadt Köln konnte der Esch-Fonds nach Auffassung des Landgerichts nicht mit Urkunden widerlegen. Die Stadt Köln wertete heute die Entscheidung des Landgerichts in beiden Punkten als Bestätigung ihrer Argumentation. Der Esch-Fonds kann nun das Urteil akzeptieren, dagegen Berufung einlegen oder eine neue Klage im  ordentlichen Verfahren einreichen.

16:00 Uhr > Fondsgesellschaft kündigt Berufung an
Die Geschäftsführung der Grundstücksgesellschaft hat die Entscheidung der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln mit der die Klage der Grundstücksgesellschaft „als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen“ wurde, zur Kenntnis genommen. Das Urteil habe nicht wirklich überrascht, erklärte das Unternehmen heute. Es dokumentiere allerdings eine einseitige rechtliche Bewertung. "Die Urteilsgründe ‚begründen‘ nicht, sondern sie ‚behaupten‘; dies gilt insbesondere für die europarechtlichen Ausführungen", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Esch-Fonds. Die Kammer habe allein über die Zulässigkeit der Verfahrensart entschieden. Eine Entscheidung über die Höhe des Miet- bzw. Schadensersatzanspruches habe das Gericht nicht getroffen. Die Grundstücksgesellschaft kündigte heute an, Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen, verbunden mit der Erwartung, dass der zuständige Senat eine objektivere tatsächliche und rechtliche Betrachtung vornehmen wird, so das Unternehmen.

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