Köln | Die Bezirksregierung Köln leitet erste Verfahrensschritt im Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs an der Kreuzung Luxemburger Straße / Militärringstraße ein. Grund für die Aufhebung des Bahnübergangs sollen viele Konfliktpunkte zwischen dem Schienenverkehr, dem motorisierten Verkehr, Fußgänger und Radfahrer sein. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit sich über das Bauvorhaben zu informieren und eventuelle Einwendungen zu erheben.

Mit der Offenlage der Planunterlagen leite die Bezirksregierung Köln den ersten Verfahrensschritt im Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße (B265)/Militärringstraße (L34) ein. Die Unterlagen, bestehend aus dem Erläuterungsbericht, Gutachten und verschiedenen zeichnerischen Kartendarstellungen, liegen ab heute bis zum 3. März 2017 beim Bauverwaltungsamt der Stadt Köln, Zimmer 14 C46, im Stadthaus Deutz am Willy-Brandt-Platz 2, aus.

Bürgerbeteiligung bis zum 17. März möglich

Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit über das Bauvorhaben informieren und bis spätestens zum 17. März schriftlich Einwendungen erheben, sagt die Bezirksregierung Köln. Parallel zur Offenlage beteilige die Bezirksregierung Köln noch weitere Behörden, damit diese aus ihrer fachlichen Zuständigkeit – zum Beispiel für den Immissionsschutz, Umweltschutz – zu dem geplanten Bauvorhaben Stellungnehmen können.

Kreuzung weise viele Konfliktpunkte auf

Die Kreuzung im Kölner Süden stelle aufgrund der vielen Konfliktpunkte zwischen dem Schienenverkehr, dem motorisierten Verkehr, Fußgängern und Radfahrern ein Sicherheitsrisiko dar, sagt die Bezirksregierung Köln und ergänzt, dass die Aufhebung des Bahnübergangs die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen und zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen soll.

Aus diesem Grund soll der Schienenverkehr künftig in einer Unterführung diese Kreuzung durchfahren, so dass die Schließzeiten des Bahnübergangs entfallen. Daneben könne der Takt der Stadtbahnlinie nach Bedarf verdichtet werden, so die Bezirksregierung Köln.

Hintergrund: Planfeststellung

Stadt Köln: „Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das durchgeführt wird für Bauvorhaben in gesetzlich besonders geregelten Fällen.Planfeststellungsverfahren müssen zum Beispiel durchgeführt werden beim Bau von Bundesstraßen oder Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz, beim Bau von Hochspannungsfreileitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz oder beim Bau von Eisenbahnverkehrsanlagen nach dem Allgemeinen Eisenbahn-Gesetz.“

Autor: ib