Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die bisherige deutsche Beteiligung an Griechenlandhilfe und Euro-Rettung gebilligt, jedoch zukünftig mehr parlamentarische Beteiligung angemahnt. So sei die Zustimmung des Haushaltsausschusses in Zukunft notwendig. In der Gesetzesvorlage fehlt bislang eine entsprechende Passage, diese soll nach dem Urteil aus Karlsruhe nun eingearbeitet werden. Mit der geplanten Ausweitung könnten auf Deutschland Bürgschaften von bis zu 253 Milliarden Euro zukommen. Derzeit ist noch offen, ob Regierungschefin Angela Merkel (CDU) bei der Abstimmung Ende September eine Kanzlermehrheit erhält. Mehrere Abgeordnete von Union und FDP wollen gegen die Ausweitung des Euro-Rettungsschirmes stimmen.

[dts]