Lammerts Sprecher Guido Heinen sagte dem Berliner "Tagesspiegel": "Der Bundestagspräsident hat den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit besteht." Eine nähere Begründung dafür gab es nicht. Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen.

[dts]