Karlsruhe | Im Streit über den Braunkohletagebau Garzweiler in Nordrhein-Westfalen verhandelt das Bundesverfassungsgericht am 4. Juni über zwei Verfassungsbeschwerden. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Ein Beschwerdeführer ist der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Umweltorganisation klagt gegen die Zwangsenteignung einer für den Braunkohleabbau in Anspruch genommenen Obstwiese. Auch ein Privatkläger hat Beschwerde eingelegt. Die Klagen waren zuvor vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

[infobox](Aktenzeichen BVerfG: 1 BvR 3139/08 1 BvR 3386/08)

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Autor: dapd