Karlsruhe | Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über ein neuerliches Verbotsverfahren gegen die NPD: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eröffnete die zunächst auf drei Tage angesetzte Verhandlung am Dienstag. Den Verbotsantrag hatte der Bundesrat eingereicht. Der Bundestag und die Bundesregierung beteiligten sich nicht an dem Verbotsantrag.

Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 wegen Verfahrensfehlern eingestellt worden. In der Geschichte der Bundesrepublik hat das Verfassungsgericht bislang erst zwei Parteien verboten: Die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, war im Oktober 1952 verboten worden. Zudem verbot Karlsruhe im August 1956 die kommunistische KPD.

SPD-Vizefraktionschefin Högl für NPD-Verbot

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, hat sich vor dem am Dienstag beginnenden Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für ein Verbot der NPD ausgesprochen. „Ich hoffe, dass die NPD verboten wird“, sagte sie der „Berliner Zeitung“ (Dienstagsausgabe). „Ein Verbot ist wichtiger denn je. Denn die NPD ist rassistisch, menschenverachtend und verfassungsfeindlich.“ Sie stecke hinter rechtsextremer Hetze und Gewalttaten gegen Flüchtlinge, Helfer und Unterkünfte. Auch bei der Pegida-Bewegung und an der AfD sei die Partei beteiligt.

Högl betonte: „Ein NPD-Verbot ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Rechtsextremismus.“

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