Das geht aus einem heute gefassten Beschluss des Karlsruher Verfassungsgerichts hervor. Demnach verstoßen die verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin gegen das Grundgesetz, da sie die religiöse Bedeutung der Sonn- und Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe" verletzen würden. Betroffen sei zudem die Möglichkeit der Erholung und Wahrnehmung sozialer Kontakte der Arbeitnehmer. Die Evangelische und die Katholische Kirche Berlins hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Regelung der Hauptstadt hat bislang zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr vorgesehen, vier davon in der Weihnachtszeit. Das Urteil tritt ab 2010 in Kraft.

[Aktualisiert 14:37 Uhr]
CDU-Generalsekretär Gröhe begrüßt Urteil zu sonntäglichen Ladenöffnungszeiten
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat das Verfassungsgerichtsurteil zu den sonntäglichen Ladenöffnungszeiten begrüßt und sich gegen die "massive Kommerzialisierung der Adventszeit und des Weihnachtsfestes" gewandt. Das Karlsruher Gericht habe "den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags und die kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft gestärkt", sagte Gröhe der "Rheinischen Post". Es sei für alle Menschen "unabhängig von der Religionszugehörigkeit" wichtig, dass es "verlässlich einen Tag der Ruhe gibt", sagte Gröhe weiter. Zugleich forderte er, sich "wieder stärker auf unsere christlichen und kulturellen Wurzeln zu besinnen".

[dts]