„Der 60. Jahrestag der UN-Flüchtlingskonvention ist kein Grund zum Feiern, sondern Anlass zur Beunruhigung für uns alle“, mahnt Dr. Frank Johannes Hensel, Diözesan-Caritasdirektor im Erzbistum Köln. „Ziel der UN-Konvention war es, Flüchtlinge nicht zu Ausländern zweiter Klasse zu machen. Hier gibt es noch viel Handlungsbedarf“, so Hensel weiter. Allein die Begrifflichkeiten wie ‚Asylbewerber-Zustrom’ oder ‚Flüchtlingswellen’ würden die tatsächliche Situation dramatisieren. So hielten sich 80 Prozent der über 40 Millionen Flüchtlinge weltweit in Entwicklungsländern auf.

„Wer erst einmal einen Flüchtling persönlich kennen gelernt und etwas von seinem Schicksal erfahren hat, tritt fast immer für sein Recht zu bleiben ein. Oft sind in diesen Fällen die Ablehnungen und Ausreiseaufforderungen der Behörden schlicht nicht nachzuvollziehen“, sagt der Diözesan-Caritasdirektor. Besonders im Hinblick darauf, dass die UN-Konvention Flüchtlingen dieselben Rechte garantiert wie Ausländern im Allgemeinen, spricht sich die Caritas für mehr Sensibilität im Umgang mit den Schutzsuchenden aus. „Vor allem für junge Flüchtlinge muss sich die Situation verbessern. Dazu gehört neben besseren Unterbringungsbedingungen auch das Recht auf Sprachförderung, damit sie in Schule und Ausbildung überhaupt eine Chance bekommen“, so Hensel. Ähnlich wie bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II fehle im Asylbewerberleistungsgesetz eine Bedarfsermittlung, kritisiert Hensel die bestehende materielle Unterstützung von Flüchtlingen. „Die Lage kann nur als dramatisch bezeichnet werden, wenn beispielsweise Flüchtlingskinder um 40 Prozent niedrigere Leistungen erhalten als Gleichaltrige mit Daueraufenthalt“

[cs]