"Man kann was machen, man muss es nur wollen"
"Sind dies noch „Versammlungen“, die unter den Schutzbereich des Artikels 8 fallen? Müssen die Behörden beim Hinweis auf diese Norm wirklich sofort die Hände an die Hosennaht legen und alles tolerieren?", fragte heute die Kölner Union. Zumindest die Junge Union erhob diese Woche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Demonstration auf dem Chlodwigplatz. Schließlich hätte das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass Versammlungsteilnehmer einen gemeinsamen Zweck verfolgen müssten. Die Loveparade wurde danach nicht als politische Versammlung akzeptiert, da die Teilnehmer lediglich ihr Lebensgefühl zur Schau stellen würden. "Die Welt wird durch die Dauercamper sicher nicht besser, aber die Stimmung im Umfeld des Chlodwigplatzes garantiert schlechter. Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter in unserer Verfassung, aber sie wird in Köln zunehmend ins Lächerliche gezogen", heißt es in einer schritftlichen Stellungnahme der CDU Köln.

„Wir appellieren an den Polizeipräsidenten, sich angelegentlich mit dem sog. Loveparade-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen und das Zeltlager am Chlodwigplatz und endlich auch die beschämende „Klagemauer“ auf der Domplatte aufzulösen“, so der Leiter des Arbeitskreises Sicherheit der CDU, Georg Klöcker. „Die lasche ordnungspolitische Linie der Kölner Verwaltung und der Polizeiführung könnten maßgeblich dazu beitragen, dass der Demonstrationstourismus in Köln Einzug hält. Dies wäre für die Bürger der Stadt nicht wünschenswert“, so Klöcker. „Wir sind der Auffassung, bei Dauercampern und „Klagemauer“ kann man was machen, man muss es nur wollen! In Köln ist der Polizeipräsident inzwischen der Einzige, der seine lasche ordnungspolitische Linie für einen roten Faden hält“, forderte Volker Meertz, Geschäftsführer der CDU Köln.

[cs]