Symbolbild

Köln/Düsseldorf | Die Ständige Impfkommission Stiko legte den Entwurf eines Beschlusses vor, dass die Auffrischungsimpfungen gegen Covid-19 bevorzugt mit einem Impfstoff erfolgen sollten, der bereits auf die Omikron-Variante angepasst ist. Dem folgt das NRW-Gesundheitsministerium und greift diesem sogar bereits vor, da es davon ausgeht, dass dieser Beschluss kommen werde. Das bedeutet die Entscheidung für die Auffrischungsimpfungen in NRW und Köln.

In Köln kann somit, nach dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums, mit den neuen angepassten Omikron-Impfstoffen geimpft werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „BioNTech und Moderna haben ihre Impfstoffe auf die aktuell vorherrschende Omikron-Variante des Corona-Virus angepasst. Damit sind die Impfungen passgenauer als mit dem bisherigen Impfstoff und wir können auch auf eine deutlich bessere Schutzwirkung der Impfstoffe hoffen. Auch wenn wir bereits gute Impfquoten haben, hoffe ich, dass das Impfgeschehen jetzt nochmal deutlich anziehen wird. Bei den Viertimpfungen der Menschen ab 60 Jahren ist noch Luft nach oben. Gerade Menschen dieser Altersgruppe ohne bisherige Auffrischungsimpfung sollten sich – vielleicht im Zuge der Grippeschutzimpfung – erneut gegen COVID 19 impfen lassen.“ 

Damit gilt für Köln: Auffrischungsimpfungen bei Kölner:innen ab 12 Jahren haben mit den Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffen zu erfolgen.

Für folgende Personenkreise gilt die Stiko-Empfehlung eine zweite Auffrischungsimpfung durchführen zu lassen:

· Personen mit Immundefiziten ab dem Alter von 5 Jahren

· Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

· Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern

· Personen im Alter ab 60 Jahren

· Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

Die bisherigen mRNA-Impfstoffe können auch weiterhin in der Grundimmunisierung eingesetzt werden. Auch Impfungen mit Valneva sind in der Grundimmunisierung möglich in NRW für Menschen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren. Valneva könne dann genutzt werden, wenn nach der Erstimpfung mit einem der bereits bekannten Impfstoffe eine Fortsetzung der Impfserie aus medizinischer Sicht nicht geboten erschien.

red01