Dr. Marco Buschmann bei seiner Rede auf der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages zur 20. Wahlperiode am 26. Oktober 2021. | Foto: Deutscher Bundestag/Henning Schacht

Berlin | dts | Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht nicht die Gefahr, dass das parlamentarische Verfahren zur Entscheidung über eine Corona-Impfpflicht zu lange dauert.

Auch die Befürworter seien sich darin einig, dass die Impfpflicht „nicht vor Februar oder März“ kommen müsse, sagte Buschmann dem Sender Phoenix. „Man muss das auch gut organisieren. Nichts wäre schlimmer, als wenn man Menschen zu etwas verpflichtet und dann kein Impfangebot zur Verfügung stellen kann.“ Das müsse gut vorbereitet sein. „Und deshalb sind sich auch alle einig, dass es vor Februar oder März ohnehin nicht in Kraft treten kann“, so Buschmann.

Um die aktuelle Corona-Welle zu brechen, müssten jetzt so viele Menschen wie möglich „geboostert“ werden. Buschmann bekräftigte seinen Verfahrensvorschlag, Gruppenanträge im Bundestag zuzulassen und die Abstimmung zur Impfpflicht ohne Fraktionsbindung stattfinden zu lassen. Er wolle, „dass nicht die Regierung diese Debatte vorprägt und dass wir so ähnlich wie früher beim Thema Schwangerschaftsabbrüche oder bei der Sterbehilfe hier eine gute Lösung finden“.

Die Entscheidung über die Impfpflicht sei nicht nur „eine Ja-Nein-Frage“. Es gebe unterschiedliche Impfpflicht-Modelle, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht etwa in Krankenhäusern oder in der Altenpflege, eine nach dem Alter gestaffelte Impfpflicht wie sie Griechenland praktiziere und es gebe die allgemeine Impfpflicht.