Das Symbolbild zeigt einen Zug in NRW der Deutschen Bahn.

Köln | Ab dem 1. Januar 2024 bieten die zusammengeschlossenen Verkehrsbetriebe im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) das „Deutschlandticket sozial“ an. Dieses kostet 39 Euro pro Monat und ist als Abonnement erhältlich.

Wer darf das Deutschlandticket sozial“ beziehen?

Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie von Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind berechtigt das „Deutschlandticket sozial“ zu beziehen. Ab sofort können sie das Ticket bei ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort bestellen. Hierfür wird ein gültiger Berechtigungsnachweis (etwa der Köln-Pass, Bonn-Ausweis oder MobilPass) für den Start des Abos benötigt. Zudem muss der Ticketinhaber oder die Ticket-Inhaberin den Wohnsitz im VRS-Gebiet haben. Das Deutschlandticket sozial wird nur für den Zeitraum ausgestellt, in dem der Berechtigungsnachweis gültig ist. Es ist ein persönliches (nicht übertragbares) Ticket, dass ausschließlich als Abo per Chipkarte erhältlich ist. Die Mitnahme von Personen oder einem Fahrrad ist nicht möglich. Das „Deutschlandticket sozial“ kann monatlich gekündigt werden. Hierfür muss die Kündigung bis zum 10. des Monats vorliegen.

Das „Deutschlandticket sozial“ kann dann deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln (U-, Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien und S-Bahnen der 2. Klasse) genutzt werden. Das Deutschlandticket sozial gilt, wie das reguläre Deutschlandticket auch, nicht im Fernverkehr.

rs