Köln | Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den 1. FC Köln aufgrund der Vorfälle rund um die Spiele in Duisburg im Oktober 2014 und Mönchengladbach im Februar 2015 zu einer Geldstrafe von insgesamt 200.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus sollen die Blöcke S3 und S4 auf der Südtribüne im Kölner Rheinenergie-Stadion für die drei aufeinanderfolgenden Heimspiele gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke gesperrt werden.

Zudem muss der 1. FC Köln während der restlichen Auswärtsspiele der Saison 2014/2015 einige Auflagen erfüllen. Insbesondere dürfen Tickets für die Spiele in Freiburg, Berlin, Augsburg und Mainz ausschließlich personalisiert abgegeben werden. Darüber hinaus wird der FC mit Borussia Mönchengladbach zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele gegeneinander verpflichtet.

Einen Großteil der Geldstrafe soll der FC laut eigenen Angaben allerdings für Präventionsmaßnahmen einsetzen können. Die rund 2.500 von den Teilausschlüssen betroffenen Dauerkarten-Inhaber werden vom FC in Kürze angeschrieben und erhalten 3/17 des bereits bezahlten Gesamtpreises für die Saison 2014/2015 zurückerstattet, so der Verein. Bereits für das Hoffenheim-Spiel gekaufte Tageskarten für die Blöcke S3 und S4 würden storniert und erstattet, so der 1. FC Köln in einer schriftlichen Mitteilung.

Der DFB führt strafverschärfend an, dass Problem-Fans des 1. FC Köln in den vergangenen Jahren wiederholt negativ aufgefallen seien. Zudem hatte der FC zum Zeitpunkt des Vorfalls in Duisburg aufgrund der Vorkommnisse in Düsseldorf vom Dezember 2013 noch unter Bewährung gestanden. Zu Gunsten des Clubs werden die umfangreiche präventive Fan-Arbeit sowie die getroffenen Maßnahmen nach dem Derby gewertet. Ohne das Verhalten des Clubs hätte der DFB-Kontrollausschuss demnach einen kompletten Zuschauerausschluss bei mindestens einem Ligaspiel beantragen müssen, heißt es in der Begründung des Strafantrags.

Der FC hat dem Urteil zugestimmt. Die Verfahren wegen Böllerwürfen in Frankfurt und Leverkusen sowie Pyrotechnik in Hamburg werden damit eingestellt und die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Strafe treffe den Verein hart, so der FC schriftlich und sei finanziell wie organisatorisch eine große Herausforderung. Jedoch sei die Eingrenzung der Teilausschlüsse auf bestimmte Blöcke der Südkurve statt einer kompletten Sperrung des Stehplatzbereichs „ein wichtiges Signal des DFB, dass er im Kampf gegen das unsportliche Verhalten von Problemfans an zielgerichteten Sanktionen interessiert ist.“, so der Verein und weiter: „Die vorbildliche Reaktion der großen Mehrheit der FC-Fans nach den Vorfällen in Mönchengladbach hat sicher ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Strafmaßes gespielt.“

Autor: dd