Die Neuausrichtung des Hartz-IV-Systems muss die vielfältigen arbeitsmarktpolitischen und sozialen Probleme der Hilfsbedürftigen in den Blick nehmen, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund /DGB) in einer öffentlichen Stellungnahme. Für eine effiziente Arbeitsvermittlung sollet daher ein gemeinsamer Arbeitgeberservice, so genannte Job-Center, eingerichtet werden, in den KOmmunen und die Agentur für Arbeit gemeinsam tätig sind. „Die Zusammenarbeit von Kommunen und Agentur für Arbeit in einem optimierten Job-Center ermöglicht aus unserer Sicht am ehesten die Sicherung und Ausbau vorhandener Standards. Um die Betreuung sowie die aktive und passive Leistungserbringung aus einer Hand zu gewährleisten, ist aus Sicht des DGB das optimierte Job-Center als künftige gemeinsame Einrich-tung zu favorisieren“, erklärte Andreas Kossiski, DGB-Regionsvorsitzender Köln-Bonn.

Seit Einführung des SGB II sei die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht gesunken. Damit habe sich das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit weiter verfestigt. Arbeitsmarktpolitisch hätten Maßnahmen, wie Ein-Euro-Jobs, keine nennenswerte Bedeutung für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die neue Organisationsform müsse Chancengleichheit aller auf Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen. Oberste Priorität müsse die Integration in Erwerbstätigkeit, der Erhalt bzw. die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung haben.  „Wir warnen vor einer weiteren Zersplitterung der Arbeitsmarkt-landschaft und setzen uns daher bei der Betreuung aller Hartz-IV-Bezieher für bundesweit einheitliche Regeln ein. Aus gewerkschaftlicher Sicht muss für jeden Menschen im Fall von Arbeitslosigkeit der gleiche Zugang zur Un-terstützung und Förderung sichergestellt sein. Für Langzeitarbeitslose darf der Ort der Betreuung nicht darüber entscheiden, welche Regeln bei der Suche nach einem Arbeitsplatz gelten“, so Kossiski weiter.

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