Köln | Am gestrigen Nachmittag, 31. August, soll im Kölner Stadtteil Ehrenfeld ein 44-Jähriger Kradfahrer aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit von einer Streifenwagenbesatzung angehalten worden sein. Die Beamten sollen bei der Kontrolle festgestellt haben, dass der 44-Jährige alkoholisiert und sein Krad nicht zugelassen war.

Kurz nach 14 Uhr bemerkten die Polizisten den 44-Jährigen, wie er mit seiner Suzuki im „Slalomstil“ die Venloer Straße stadtauswärts befuhr. Er soll mehrere Fahrzeuge links und rechts überholt haben. Nachdem er zunächst Aufforderungen zum Anhalten über den Außenlautsprecher des Streifenwagens sowie Haltezeichen ignoriert haben soll, stoppte der Fahrer schließlich kurz vor der Kreuzung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel.

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 44-Jährige alkoholisiert und das Krad nicht zugelassen war. Da er sich vor Ort nicht ausweisen und seine Personalien nur mündlich angeben konnte, nahmen die Polizisten den Kradfahrer mit zur Wache. Dort stellten sie fest, dass der 44-Jährige nicht nur falsche Personalien angeben hatte, sondern auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Schlüssel seines Krades, das am Anhalterort verblieben war, wurden sichergestellt.

Wenig später, nachdem der Mann von der Wache entlassen worden war, stellten die Beamten fest, dass sich das Krad nicht mehr am Abstellort befand. Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte zwischenzeitlich mit einem Zweitschlüssel das Zweirad gestartet und davongefahren war. Der Aufforderung des 44-Jährigen, „ein Auge zuzudrücken“, kamen die Beamten nicht nach, und fertigten die Verkehrsvergehens- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Autor: ib