Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen 3. März 2009 ein Urteil zum Einsatz von Wahlcomputern veröffentlicht. Demnach war der Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig. Die Benutzung der Computer habe gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstoßen, so das Gericht. Grundsätzlich sei der Einsatz von elektronischen Wahlgeräten rechtmäßig, solange "alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sind", heißt es in der Urteilsbegründung. Das Urteil hat für vier in Köln anstehende Wahlen weitreichende organisatorische Konsequenzen: Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl (2009) und Landtagswahl NRW (Frühjahr 2010). Durch den höheren Aufwand bei einer manuellen Auszählung der Stimmen müssen 260 zusätzliche Wahllokale eingerichtet werden. Außerdem müssten deutlich mehr Wahlhelfer eingesetzt werden. Bei der Kommunalwahl beispielsweise wären statt bisher 2.700 Helfer nun 5.600 Personen nötig.

Die Stadt Köln geht davon aus, dass das Bundesinnenministerium kurzfristig durch eine Novellierung der Bundeswahlgeräteverordnung auf das heutige Urteil reagieren wird. Sobald dies erfolgt ist, kann unter Berücksichtigung der hiesigen Wahlorganisation eine Einschätzung erfolgen, ab wann Wahlgeräte wieder eingesetzt werden. Stadtdirektor Guido Kahlen: „Das heißt für uns, dass wir die Geräte nun nicht verschrotten müssen. Vielmehr haben wir die Hoffnung, dass die Wahlcomputer nach einer Modifizierung der Wahlvorgänge wieder verwendet werden können.“ Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten kann nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass schon bei der Europawahl wieder auf die Geräte zurückgegriffen werden kann.

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