Die Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2007 verpflichtet Eigentümer von Gebäuden
mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen
für eine große Anzahl von Bürgern öffentliche Dienstleistungen erbringen und daher
ein hohes Besucheraufkommen entsteht, ab dem 1. Juli 2009, für jedes Gebäude einen
Energieausweis auszustellen und diesen im Gebäude anzubringen. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat für die in ihrem Eigentum befindlichen Gebäude – darunter zahlreiche Schulen und Bezirksrathäuser – mittlerweile insgesamt 261 Energieausweise erstellt. Weitere 22 Energieausweise werden für angemietete städtische Gebäude von deren Eigentümern angefertigt.

Die Energieausweise für so bezeichnete Nicht-Wohngebäude können sowohl auf der Grundlage einer Bedarfsberechnung, als auch auf der Grundlage von Verbrauchsmessungen erstellt werden. Aus Kostengründen hat sich die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für die preiswertere Variante des verbrauchsorientierten Energieausweises entschieden. Dieser ist zehn Jahre gültig. In den Ausweisen wird der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser sowie für Lüftung, Kühlung und Beleuchtung angegeben. Zum Vergleich werden jeweils die Daten eines Gebäudes angezeigt, das dem mittleren Gebäudebestand dieses Gebäudetyps im Deutschland entspricht. Nach baulichen Maßnahmen, die zu Änderungen beim Energieverbrauch geführt haben, zum Beispiel Gebäudeisolierung, wird auch der Energieausweis angepasst. Die Ausweise hat die Gebäudewirtschaft aus den vorliegenden Verbrauchsdaten des Energiecontrolling durch das städtische Energiemanagement erstellt und hängt diese nun nach und nach in den Gebäuden auf.

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