Rainer Maria Woelki. Foto: Bopp

Köln | Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, wegen des Vorwurfs der falschen Versicherung an Eides statt. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch ein Interview im „Kölner Stadtanzeiger“, bestätigt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer gegenüber report-K die Ermittlungen und gibt den Hinweis es gelte die Unschuldsvermutung. Das Erzbistum Köln nahm bereits Stellung und zieht in Zweifel ob die Vorwürfe gegen Kardinal Woelki berechtigt seien. Es unterstellt einen Kampagne gegen den Kardinal und kündigt die Prüfung arbeitsrechtlicher Schritte gegen die Whistleblowerin an.

Die ehemalige Assistentin eines Personalchefs des Erzbistum Köln gab dem „Kölner Stadtanzeiger“ ein Interview, das dieser am Mittwoch veröffentlichte.

Es geht in diesem Fall um den Priester Winfried Pilz, der 2019 verstarb. Diesem wird Missbrauch vorgeworfen. Pilz ist im Kölner Erzbistum kein Unbekannter, denn dieser leitete lange Jahre die  Sternsinger-Aktion. In einem presserechtlichen Verfahren erklärte Kardinal Woelki an Eides statt mit dem Fall Pilz erst im Jahr 2022 und zwar im Juni befasst worden zu sein.

Im Interview sagt die Mitarbeiterin des Erzbistums aus, dass sie schon im Jahr 2015 eine Liste mit 14 Namen erstellt habe auf der der Name des Priesters Pilz gestanden habe. Es ging um Missbrauchsvorwürfe. Diese Liste nahm der Personalchef mit zu einem Termin mit Woelki. In dem Interview gibt die Mitarbeiterin an ihren Chef im Anschluss gefragt zu haben, was der Kardinal zu dieser Liste gesagt habe. Ihr Vorgesetzter antwortete: „Das hat den Kardinal überhaupt nicht interessiert.“

Das Erzbistum selbst hatte den Fall Pilz im Juni 2022 öffentlich gemacht. Der Vorgänger Woelkis, Joachim Kardinal Meisner, kannte den Fall, denn er legte Pilz eine Geldstrafe auf und verbot ihm den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen. In dem Interview widerspricht die Mitarbeiterin der Aussage des Erzbistums der Fall sei schon 2014 abgeschlossen gewesen. Denn der Priester hatte erst eine Rate der Strafe bezahlt, was sie auf der 2015er-Liste vermerkt hätte.

Nach der eidesstaatlichen Versicherung von Kardinal Woelki hatten drei Priester Strafanzeige gegen den Kardinal gestellt, wegen des Vorwurfs eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben. Bislang hatte die Kölner Staatsanwaltschaft abgelehnt Ermittlungen aufzunehmen.

So nimmt das Erzbistum Stellung und will arbeitsrechtliche Schritte prüfen

Das Erzbistum Köln legt Wert auf die Feststellung, dass die Kölner Staatsanwaltschaft einen Verdacht bestätigt habe, sondern nur prüfe ob sich ein Verdacht überhaupt erhärte. Das Erzbistum macht darauf aufmerksam, dass die Behörde es in zwei Fällen bereits abgelehnt habe, „wegen eines nicht einmal vorhandenen Anfangsverdachts entsprechende Ermittlungen zu führen“.

Weiter schreibt das Erzbistum: „Die Ermittlungen gründen sich auf Einlassungen einer ehemaligen Mitarbeiterin im Generalvikariat im Erzbistum Köln in einem Zeitungsinterview. Ob damit wirklich ein neuer Erkenntnisgewinn für die Staatsanwaltschaft verbunden ist, werden jetzt die Ermittlungen zeigen.“

In Zweifel zieht das Erzbistum zudem ob der Vorwurf gegen den Erzbischof berechtigt sei.

Das Erzbistum hält an seiner Aussage fest, dass der Kardinal mit dem Fall Pilz zum ersten Mal im Juni 2022 befasst worden sei und schreibt: „An dieser Aussage gibt es auch nichts zu rütteln.“ Es sei nicht bewiesen, dass Kardinal Woelki die Liste 2015 überhaupt gesehen habe. Weiter schreibt das Erzbistum: „Soweit Frau Dahm also meint, Kardinal Woelki habe eine von ihr erstellte Liste mit dem Namen Pilz erhalten, ist das eine freihändige Vermutung und nicht einmal eine eigene Beobachtung. Im Übrigen hat der Erzbischof auch niemals versichert, dass Msgr. P. nicht auf einer von wem auch immer erstellten Liste stand – er hat versichert, dass er die Akte nicht kannte. Und es für ihn auch keinen erkennbaren Grund gab, diese anzufordern. Auch hält es Frau Dahm für ausgeschlossen, dass die Akte P. bereits geschlossen war, als der Herr Kardinal seinen Dienst als Erzbischof von Köln im September 2014 aufnahm. Das ist ausweislich der Interventionsakte falsch. Die vor September 2014 vereinbarte Ratenzahlung verlief tatsächlich noch in die Amtszeit des Erzbischofs hinein. Der Eingang der Zahlungen wurde immer Frau Dahm mitgeteilt – und keineswegs dem Erzbischof.“

Weiter schreibt das Erzbistum: „Wie mehrfach von dieser Stelle berichtet, hat der Erzbischof in der Tat eine Excel-Datei eingefordert, die Angaben über Zahlungen des Erzbistums an Betroffene enthielt. Diese Aufstellung existiert heute nicht mehr. Auch das wurde bereits mehrfach berichtet. Der Sprecher des Erzbistums erklärt dazu weiter: ‚Nach meinem persönlichen Eindruck verdichten sich die Anzeichen, dass der Kölner Erzbischof vor seinem bevorstehenden Besuch beim Heiligen Vater in Rom (ad Limina ab 15. November) von interessierten Kreisen noch einmal mit uralten Geschichten, die längst geklärt sind, an den Pranger gestellt werden soll. Außerdem ist es höchst bedauerlich und auch unüblich, dass der Kölner Stadt-Anzeiger Kardinal Woelki entgegen seiner presserechtlichen Pflichten vor der Veröffentlichung des Interviews keine Gelegenheit gegeben hat, die Vorwürfe zu entkräften.‘

Das Erzbistum wird jetzt prüfen, ob gegen die ehemalige Mitarbeiterin im Generalvikariat, die seit vielen Jahren an einer anderen Stelle eingesetzt ist, arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Denn diese hat aus dem sensiblen Bereich der Personalführung berichtet und dafür ihre Vertrauensstellung benutzt. Das ist streng untersagt und das kann kein Arbeitgeber dulden. Schon allein im Interesse der vielen Mitarbeitenden nicht, die sich immer korrekt verhalten.“

red01