Berlin | Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen bereits drei Anträge zur Beurteilung der Frage vor, ob bestimmte Produkte als gentechnisch veränderte Organismen einzustufen sind oder nicht. Das geht aus der Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine Schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Harald Ebner hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet (Mittwochausgaben). Dabei handelt es sich um eine Apfelsorte, um Raps und eine neue Züchtung der Krautpflanze Ackerschmalwand.

Bei der Herstellung der Produkte kamen die umstrittenen neuen Genscheren zum Einsatz. Am Mittwoch verkündet der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Frage, wie neue gentechnische Verfahren wie etwa die Genschere CRISPR/Cas nach dem EU-Gentechnikrecht zu werten sind. „Die Behörden des Agrarministeriums dürfen das heutige EuGH-Urteil auf keinen Fall als Freibrief für eigenmächtige Entscheidungen darüber betrachten, was Gentechnik ist und was nicht“, forderte Harald Ebner (Grüne), Obmann des Landwirtschaftsausschusses.

„Es wäre fatal, wenn sie jetzt einfach loslegen würden und Fakten schaffen, indem sie etwa den vorliegenden Anträgen bescheinigen, dass es sich dabei nicht um Gentechnik handelt“, so der Bundestagsabgeordnete. Als „beunruhigend“ bezeichnete Ebner Aussagen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die eine größere Offenheit gegenüber neuen Methoden der Gentechnologie angemahnt hatte. Dem RND hatte sich Klöckner am 14. Juli gegen eine „reflexartige Ablehnung“ neuer Methoden ausgesprochen und auf „Chancen“ neuer Züchtungsmethoden verwiesen, etwa zur Bekämpfung des Hungers in afrikanischen Staaten.

Dagegen fordert der Grünen-Politiker Ebner: „Regulierung, Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung auch neuer Gentechnik als Gentechnik ist ganz klar geboten.“ Klöckner habe sich im Koalitionsvertrag darauf verpflichtet, jetzt müsse sie zu ihrem Wort stehen, so Ebner.

Autor: dts