Das Pressefoto zeigt ein Symbolbild des Zoll. | Foto: Hauptzollamt Köln

Köln | Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgen risikoorientiert und immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Die knapp 260 Beschäftigten der FKS an den Standorten Köln, Bonn und Bergisch Gladbach, prüften im vergangenen Jahr 1.597 Arbeitgeber und leiteten 6.359 Ermittlungsverfahren (2022: 6.022) ein. Zudem konnten 6.169 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden.

Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt rund acht Jahren. Die festgestellte Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS, liegt bei mehr als 15 Millionen Euro.

Die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit und der Organisierten Kriminalität bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS. Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen.

Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt.

agr