Köln | Ein neues Gesetz räumt Bürgern in den so genannten Fluglärm-Schutzzonen seit Anfang 2012 den Anspruch auf einen baulichen Schallschutz ein. Die Kosten dafür trägt der Flughafen Köln/ Bonn. Dazu müssen Eigentümer bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag stellen. Ob das eigene Haus in den Schutzzonen liegt, können Bürger ab sofort auf einem neuen Internetportal selbst feststellen.

Rund 4.700 Haushalte betroffen

Eigentümer, deren Gebäude in den festgelegten Schutzzonen liegen, können sich seit Anfang 2012 die Kosten für bauliche Schallschutz-Maßnahmen erstatten lassen. Dazu hat der Bund ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Für die Durchführung der Anträge ist die Bezirksregierung Köln verantwortlich. Bezahlt werden die Maßnahmen vom Flughafen Köln/ Bonn selbst. Geld bekommen allerdings nur die Eigentümer, die in den vergangenen 20 Jahren vom Flughafen bislang noch keine Erstattungen erhalten haben. Denn bereits in den vergangenen Jahren bezahlte der Flughafen auf freiwilliger Basis den Schallschutz. Neu ist nun, dass die Bürger in den Schutzzonen darauf einen rechtlichen Anspruch haben.

Festgelegt wurden die Grenzwerte für die Schutzzonen vom Bund. Dabei wird grundsätzlich zwischen Nacht- und Tag-Schutzzone unterschieden. Da die Tagschutzzone jedoch nur den unmittelbaren Bereich rund um den Flughafen umfasst, sind hiervon kaum Bürger betroffen. Die Nacht-Schutzzone wiederum ist noch einmal in vier verschiedene Zonen aufgeteilt: Die zwei Bereiche mit der höchsten Lärmbelästigung erhalten die Erstattungen ab sofort. Betroffen sind davon laut Bezirksregierung rund 180 Haushalte. Die zwei Bereiche mit etwas geringerer Belästigung haben erst ab dem 15. Dezember 2016 Anspruch auf eine Kostenerstattung. Hierbei handelt es sich um etwa 4.500 Haushalte. Sie können jedoch schon vorab ihr Haus aufbessern, erhalten die Gelder allerdings erst ab Ende 2016. Wer seinen Antrag bis Ende 2012 nicht gestellt hat, verliert übrigens das Anrecht auf Kostenerstattung. Der Flughafen Köln/ Bonn erklärte heute, dass das freiwillige Programm weiter fortgeführt werden soll. Wer also per Gesetz ein Anrecht auf eine Erstattung ab 2016 hat, darf schon vorher auf Geld hoffen. „ Antragsteller können darauf vertrauen, dass die bisherige Qualität bei der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen auch weiterhin gewährleistet ist“, heißt es in einer Stellungnahme des Flughafens. Wer allerdings eine Vereinbarung mit dem Flughafen über Schallschutzmaßnahmen abschließt, hat danach kein Anrecht mehr auf weitere Kostenerstattungen.

Beratung vorab sinnvoll

Bevor Eigentümer ihre Häuser mit Schallschutzmaßnahmen ausstatten, sollten sie sich vorab bei der Bezirksregierung Köln informieren. Denn die Maßnahmen müssen zunächst sie selbst durchführen und bezahlen. Erst danach wird darüber beraten, welche Kosten den Eigentümern erstattet werden. Und dabei gelten bestimmte Vorschriften. So erhalten Eigentümer maximal 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Zu erstattungsfähigen Maßnahmen gehören etwa Baumaßnahmen an Dächern, Fenstern, Rollläden und Wänden. Erstattet wird jedoch nur der erstmalige Einbau, Kosten für die Instandhaltung und Erneuerung müssen die Eigentümer selbst tragen.

Ist mein Haus dabei?

Wer nun feststellen möchte, ob sein Haus in einer der Schutzzonen liegt, dem steht ab sofort ein neues Internetportal der Bezirksregierung Köln zur Verfügung – www.tim-online.nrw.de. Für jedes einzelnes Grundstück lässt sich dort die Schutzzone erkennen. Das Portal benötigt allerdings ein wenig Eingewöhnung, da nicht alle Funktionen selbsterklärend sind. Wer sich jedoch einmal bis zu seinem Grundstück vor gearbeitet hat, erhält neben der Information zur Schutzzone auch gleich ein Merkblatt und den Antrag dazu.

Infobox

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Köln
geo-shop@bezreg-koeln.nrw.de
Tel: 0221-147-4994
www.tim-online.nrw.de

Autor: Cornelia Schlösser