Den betroffenen 8.100 Familien werden schnellstmöglich die Änderungsbescheide bis voraussichtlich Anfang Dezember zugeschickt. Entstandene Überzahlungen werden ohne weitere Aufforderung der Eltern zurück erstattet. Das geht aus einer schriftlichen Mitteilung der Stadt hervor. Weil im Vorgriff auf die Änderungen ein Mahn- und Einziehungsstopp dieser Konten erfolgt sei, werden die meisten Eltern die Forderung aber nicht bezahlt haben. Angesichts der hohen Fallzahl bittet die Verwaltung um Verständnis, dass mögliche Rückzahlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden.

Gleichzeitig mit der Satzungsänderung hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, eine Ausweitung der Freistellung zu prüfen. Dies könne aber erst erfolgen, wenn vom Land der endgültige Erstattungsbeitrag bewilligt wurde. Die Verhandlungen über diesen Beitrag führen die Kommunalen Spitzenverbände. Mit einem Ergebnis sei frühestens zum Jahresende zu rechnen. Die Verwaltung werde dann eine erneute Änderung der Satzung beschließen lassen. Auch dann sollen die betroffenen Eltern Nachricht erhalten.

[il]