Köln | Das Landgericht Köln hat heute eine Klage der GAG gegen ihren ehemaligen Vorstand Günter Ott zurückgewiesen. Das Kölner Immobilienunternehmen hatte Ott auf eine Summe in Höhe von 4,5 Millionen Euro verklagt.

Günter Ott hatte seine Vorstandstätigkeit bei der GAG im April 2009 beendet. Er soll unter anderem mit dem Umbau der ehemaligen Zentrale der GAG am Heumarkt im Vorfeld nicht abgestimmte Mehrausgaben zu verantworten haben. Die GAG hatte Ott auf 4,5 Millionen Euro verklagt. Dies wies das Landgericht Köln heute jedoch zurück. Nun prüft die GAG, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Bereits Ende 2011 hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Ott wegen Untreue eingestellt. gag-koeln.de

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