Der Screenshot zeigt Stadtirektorin Andrea Blome bei der Pressekonferenz am 9. Februar 2022.

Köln | aktualisiert | An Karneval ist ganz Köln eine einzige Brauchtumszone. Damit gilt im gesamten öffentlichen Raum in Köln die 2G+-Regel oder 2G plus Booster. Die genaue zeitliche Festlegung wird die Stadt Köln noch in einer Allgemeinverfügung bekannt geben, allerdings gilt die Ausweisung der Brauchtumszone vom 24. Februar bis 1. März. Die Stadt Köln bezieht sich auf die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die heute in Kraft trat und die es den Gemeinden ermöglicht in Bereichen sogenannte „Brauchtumsschutzzonen einzurichten“. Für Anwohner*innen oder Personen mit vergleichbaren Anliegen gelten Ausnahmen.

Die Kölner Stadtdirektorin Andrea Blome machte deutlich, dass die Situation in diesem Jahr eine andere sei, als 2021 und mehr für Jecke möglich ist. Zudem verwies sie auf die Unterschiede zwischen kleinen Kommunen in NRW und der Millionenstadt Köln bei Aktivitäten rund um das Thema Karneval. In Köln gehöre der Karneval zur Grund DNA, was außerhalb der Metropole oft nicht verstanden werde. In Köln werde Karneval dezentral an vielen Orten gefeiert, daher werde die gesamte Stadt zur Brauchtumszone erklärt. Allerdings mahnt Blome auch: „Feiern um jeden Preis kann und darf es nicht geben, noch ist die Pandemie nicht vorbei“.

Im öffentlichen Raum, also im Freien, gilt für Karnevalisten, dass sie innerhalb des gesamten Gemeindegebiets von Köln nur unter der 2G+-Regel (Von der Testpflicht ausgenommen sind geboosterte Menschen) feiern können. Die Stadt will Brauchtumsveranstaltungen am Outfit, dass die Menschen dort tragen erkennen. Es wird in Köln zwischen dem 24. Februar und 1. März keine Umzüge geben. Sofern der alternative Rosenmontagszug im Rheinenergie-Stadion stattfindet, handelt es sich dort um eine geschlossene Veranstaltung, für die das Umzugsverbot nicht gilt, so die Stadt. Karneval sei ein dezentrales Fest, so Blome und daher werde das gesamte Stadtgebiet Kölns zur Brauchtumszone erklärt. Offen ist noch die genaue zeitliche Eingrenzung, dazu will die Stadt Köln noch eine Allgemeinverfügung erlassen. Wer in einer Kneipe feiern will benötigt zudem einen tagesaktuellen negativen Test.

Das bedeutet die Kölner Regel für Tourist*innen

Wer nach Köln reist, um Karneval zu feiern, der muss zwingend 2G+ einhalten, sofern sie oder er im Freien feiern will. Wer in einer Kneipe feiern will, der benötigt zwingend zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test.

Wer erwischt wird und diese Regeln einhält muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Die Stadt Köln will die Menschen stichpunktartig kontrollieren und räumt ein, dass umfassende Kontrollen nicht möglich sein werden.

An den Kölner Hotspots wie etwa der Zülpicher Straße wird es die bekannten Zutrittsregulierungen aus Sicherheitsgründen geben. Für die Straßenkarnevalsveranstaltung etwa auf dem Heumarkt und Alter Markt seien die Veranstalter verantwortlich und es dürfen maximal 750 Personen teilnehmen.

Das Gesundheitsministerium NRW ist der Auffassung, dass die von ihm vorgelegte Coronaschutzverordnung auch die Ausweisung des gesamten Kölner Stadtgebietes als eine einzige Brauchtumszone per Allgemeinverfügung zulasse. Dies ergab eine Anfrage an des NRW-Gesundheitsministeriums dieser Internetzeitung. Das Ministerium bezieht sich damit auf folgenden Passus in der Coronaschutzverordnung: „Erwartet die zuständige Behörde im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 1. März 2022 für ihr Zuständigkeitsgebiet oder bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum erhöhte Infektionsrisiken durch das brauchtumsbedingte Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen, so kann sie diese Bereiche durch Allgemeinverfügung als Bereiche mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (gesicherte Brauchtumszone) ausweisen.“ Übersetzt bedeutet dies, dass die Stadtverwaltung Köln davon ausgeht, dass im gesamten Stadtgebiet erhöhte Infektionsrisiken durch Karneval bestehen, auch wenn dies Straßen und Plätze betrifft, in denen normalerweise nie Karneval gefeiert wurde.

Nach der 2G-Plus-Regel haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. Hiervon gibt es eine Ausnahme: Wer geboostert oder frisch geimpft ist, der muss keinen negativen Test vorlegen. Damit können Menschen, die nicht in Köln wohnen und etwa noch nicht vollständig geimpft sind, das gesamte Stadtgebiet Köln zwischen dem 24. Februar und 1. März nicht betreten, bzw. riskieren ein Bußgeld.

Das sagt die Kölner Politik

Zur geplanten stadtweiten „Brauchtumszone“ sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Joisten: 

„Diese Idee der Stadtdirektorin kann nur ein schlechter Scherz sein. Wer soll denn in der ganzen Stadt die Einhaltung der wichtigen Corona-Regeln kontrollieren? Da hätte Frau Blome auch gleich sagen können: ‚Jetzt ist es eh egal. Wir feiern Karneval, als hätte es Corona nie gegeben!‘ Und soll jeder kontrolliert werden, der eine Pappnas trägt oder nur Jecke, die sich in Gruppen auf der Straße treffen? Das Ziel muss doch sein, einen möglichst sicheren Fastelovend zu organisieren. Unsere Forderung ist darum weiterhin, klar begrenzte Zonen zu definieren, in denen Wirte oder Karnevalsgesellschaften für die Einhaltung strenger 2G+-Regeln und damit für die Sicherheit der Feiernden sorgen. Die ‚Macht hoch die Tür, die Tor macht weit‘-Politik der Stadtdirektorin wird das gesamte Umland als Einladung verstehen, jetzt auf jeden Fall nach Köln zu kommen. Ob das im Sinne der Corona-Schutzverordnung der Landesregierung ist, darf bezweifelt werden. Gut für Köln ist es jedenfalls nicht.“ 

Zu den heute verkündeten Pandemieschutzregeln der Stadtverwaltung für die anstehenden Karnevalstage sagt Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kölner Rat:

„Die heute verkündeten Regeln sind ein pragmatischer Umgang mit Karnevalsfeiern in Pandemiezeiten. Sie folgen der Erkenntnis, dass die Feiern in diesem Jahr nicht verboten und erst recht nicht verhindert werden können. Die gesamtstädtische Brauchtumszone wird dafür sorgen, dass sich Feiernde möglichst gut in der gesamten Stadt verteilen. Die verpflichtenden Schnelltests bringen größtmögliche Sicherheit für das Feiern in Kneipen. Die Karnevalsvereine und Kneipenwirt*innen wissen jetzt, womit sie planen können. Klar ist aber auch, jede*r einzelne Feierende trägt mit dem Kostüm auch jede Menge Verantwortung.“