Köln | red, dts | Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) forderte heute die Bundesländer auf, zeitnah Schulbesuche zu ermöglichen. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer, FDP, erklärte, dass Schulen in NRW sich darauf vorbereiteten geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufzunehmen. Dazu versandte das NRW-Schulministerium heute eine Schulmail.

Gefühl der Sicherheit vermitteln

Die Schulmail vom heutigen 8. März beschäftigt sich zum zweiten Mal mit dem Krieg in der Ukraine und seinen Folgen vor allem für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Schul- und Bildungsministerin Gebauer in einer schriftlichen Erklärung: „Mit tiefer Betroffenheit blicke ich auf den Krieg in der Ukraine, der schon unzählige Leben gekostet hat und etliche Menschen zur Flucht zwingt. Wer bei uns Schutz sucht, den heißen wir in Nordrhein-Westfalen willkommen. Den zu uns flüchtenden Kindern und Jugendlichen wollen wir möglichst viel Normalität und dann auch einen Schulbesuch ermöglichen, der ihnen ein Gefühl der Sicherheit zurückgibt und das Ankommen erleichtert. Dazu kümmern wir uns im Zusammenwirken zwischen Schulen und Schulpsychologie um ihr psychisches Wohlergehen. Zudem werden wir gezielt das Erlernen der deutschen Sprache unserer neuen Schülerinnen und Schüler fördern.“

Für die ukrainischen Kinder und Jugendlichen besteht Schulpflicht

Gebauer verweist auf die EU-Ratsbeschlüsse nach denen Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 3. März in allen EU-Mitgliedsstaaten Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre erhalten. Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden die Flüchtlinge einer Kommune zugewiesen und müssen dort ihren Wohnsitz nehmen. Aktuell, dies teilte die Stadt Köln gestern auf Anfrage von report-K mit, kommen viele Flüchtlinge mit einem automatischen 90-Tage-Visum sofern sie einen biometrischen Pass haben nach Köln und sind von den Behörden nicht erfasst. Dies soll Zug um Zug im Kölner Ausländeramt geschehen. Wenn die Aufenthaltstitel und der Wohnort zugewiesen ist, besteht in NRW nach § 34 Absatz 1 Schulgesetz für die betroffenen Kinder und Jugendlichen Schulpflicht.

Lehrer*innen an kommunalen Integrationszentren sollen beraten

Die örtlichen Schulämter weisen den Kindern und Jugendlichen einen Schulplatz zu. Die Eltern sollen im Rahmen der Zuweisung beraten werden. Diese Beratung soll durch Lehrkräfte des Landes erfolgen, die an den kommunalen Integratuionszentren eingesetzt sind. Dies, so das NRW-Schulministerium, sei erprobte Praxis in NRW.

Wenn Eltern an den Schulen vorstellig werden

Das NRW-Schulministerium rechnet damit, dass Eltern mit ihren Kindern bei noch ungeklärtem Aufenthaltsstatus und ohne vorherige Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden direkt bei Schulen vor Ort vorstellig werden. Das NRW-Schulministerium schreibt dazu: „Der Schulbesuch soll in diesen Fällen in Abstimmung zwischen dem für die Zuweisung zuständigen Schulamt, dem Schulträger und der jeweiligen Schule ab sofort – und auch im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage – grundsätzlich ermöglicht werden.“

„Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“

„Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ nennt sich der Erlass des NRW-Schulministeriums der das Erlernen der deutschen Sprache als grundlegende Voraussetzung für den Schulbesuch nennt. Allerdings sollen die Kinder und Jugendlichen so schnell wie möglich umfassend am normalen Unterricht beteiligt werden. Die neu ankommenden Schülerinnen sollen entweder in bereits bestehende Klassen integriert werden oder in eigens dafür eingerichteten Lerngruppen, den sogenannten Vorbereitungs- oder Willkommensklassen aufgenommen werden. Die Zuordnung der Schülerinnen zu einem Bildungsgang soll mit Blick auf ihre jeweilige schulische Entwicklung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so das Ministerium.

Hier können sich Lehrer*innen über das Schulsystem in der Ukraine unterrichten

Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) steht in engem Austausch mit den Lehrkräften in den Kommunalen Integrationszentren. Im dortigen Internetauftritt sollen Informationen über das Schulsystem in der Ukraine zur Verfügung gestellt werden, die Orientierung für die Beratung und schulische Integration der ankommenden Familien bieten.

Bildungsministerin will zeitnah Schulunterricht für Flüchtlinge

Angesichts vieler Kinder und Jugendlicher unter den flüchtenden Ukrainern fordert Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) die Bundesländer auf, zeitnah Schulbesuche zu ermöglichen. „Besonders Kinder und Jugendliche brauchen unsere Hilfe“, sagte sie der „Bild“. Konkret gehe es um Kitaplätze und den Schulbesuch.

Deutschland müsse den geflüchteten Kindern eine Zukunftsperspektive bieten, so Stark-Watzinger. Der Bund stehe dazu bereits auch mit den Ländern in Kontakt. „Deutschland hat bereits Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen und bereitet sich auf weitere vor“, sagte die Ministerin.