Zusätzliche Mittel für bessere Bedingungen an Uniklinika, Studentenwohnheimen und Hochschulen
Das Innovationsministerium hat in Abstimmung mit Hochschulen und Studentenwerken festgelegt, wie die 464 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II wirksam zur Verbesserung der Hochschulen, Universitätsklinika, Studentenwohnheime sowie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Lande eingesetzt werden können. Der Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung. Für die sechs Universitätsklinika des Landes sind Maßnahmen für 200 Millionen Euro vorgesehen. Neben Neubauten umfasst die Planung auch die Grundinstandsetzung von OP- und Behandlungsbereichen. Die 33 Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen können 60 Millionen Euro kurzfristig für kleinere Baumaßnahmen einsetzen wie u.a. die Erneuerung von Kälteanlagen, die Anpassung von Fernwärmenetzen, der Umbau von Studierenden-Service-Zentren oder die Modernisierung von Kindertagesstätten. Die Verteilung richtet sich dabei nach der vorhandenen Fläche der Hochschule und der Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit.

Weitere vier Millionen Euro sind eingeplant, um Schülerlabore an den Hochschulen einzurichten oder zu erweitern. Im Rahmen der Projekte der Gemeinschaftsoffensive Zukunft durch Innovation (ZdI) sollen Schülern dort interessante Angebote gemacht werden, um ihr Interesse an ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fächern zu wecken oder zu verstärken. Die zwölf Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen erhalten 120 Millionen Euro zur Sanierung der Studentenwohnheime. Neben Fassaden und Dachsanierungen sowie dem Einbau moderner Fenster, Heizungen oder Gebäudetechnik können Wohnanlagen komplett modernisiert oder umgebaut werden. Für nordrhein-westfälische Einrichtungen der außeruniversitären Forschungsorganisationen wie der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft sowie weiterer Landesforschungsinstitute stehen 80 Millionen Euro zur Verfügung. Sie ermöglichen kurzfristige Investitionen im Bereich einzelner Schwerpunkte der Innovationsstrategie des Landes.


Neue Finanzierungsmöglichkeiten für emissionsarme Nutzfahrzeuge
Viele der Unternehmen haben bisher das Problem, dass ihre meist älteren Fahrzeuge aufgrund der hohen Schadstoffemissionen nicht in die Umweltzonen der Städte einfahren dürfen. Ein geändertes Förderprogramm des Landes und ein neues Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermöglichen es jetzt, leichter emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis zwölf Tonnen zu finanzieren. Für die Finanzierung entsprechender leichter Nutzfahrzeuge bis zwölf Tonnen stehen jetzt folgende Förderprogramme bereit:

Das Förderprogramm NRW/EU.Investitionskapital ist seit dem 1. Januar 2009 für die Beschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis zwölf Tonnen geöffnet. Mit dem Programm, das aus Mitteln des Landes und der EU gespeist wird, werden Darlehen für die Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen bereit gestellt, von denen ein Teil unbesichert und mit Nachrangabrede versehen ist. Das Programm gilt jedoch nicht für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen für Straßengütertransportunternehmen.

Auch das KfW-Sonderprogramm 2009 der Bundesregierung bietet Unterstützung. Hier werden Kredite insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionsvorhaben in Deutschland vergeben. Die Besonderheit liegt darin, dass die KfW die durchleitenden Banken bei der Finanzierung bis zu 90 Prozent von der Haftung frei stellt und somit den überwiegenden Teil des Kreditrisikos trägt. Zudem ist eine Finanzierung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich.


Schülerwettbewerb zur Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik in der Endphase
Im Zentrum für BrennstoffzellenTechnik (ZBT) hat Wirtschaftsministerin Christa Thoben heute die Endphase für den nordrhein-westfälischen Schülerwettbewerb „Fuel Cell Box“ 2009 zur Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik eingeläutet. Aus der Hand der Ministerin erhielten die besten 20 von mehr als 200 Gruppen einen Baukasten – die „Fuel Cell Box" -, aus dem sie einen brennstoffzellenbetriebenen Modell-Gabelstapler entwickeln sollen. Das Fahrzeug hat den realen Betrieb von derartigen Gabelstaplern, die u.a. von nordrhein-westfälischen Firmen und Forschungsinstituten entwickelt werden, zum Vorbild. Der Wettbewerb wird von der EnergieAgentur.NRW und der h-tec GmbH unter der Schirmherrschaft von Ministerin Thoben veranstaltet und in enger Kooperation mit der Wirtschaft durchgeführt. Ziel ist es, Schülern die Zukunftstechnologien Wasserstoff und Brennstoffzelle näher zu bringen.

Bei den 20 Gruppen sind die vier Schulformen Berufskolleg, Real- und Gesamtschule sowie Gymnasium aus sämtlichen Teilen Nordrhein-Westfalens vertreten. In acht Gruppen sind auch Mädchen vertreten. Als Preis winken den drei Siegerteams am Ende professionelle Modellautos mit Brennstoffzellenantrieb von der Firma h-tec. Der Schülerwettbewerb wird in enger Kooperation mit der Wirtschaft durchgeführt. So unterstützen die TÜV Nord AG, Air Liquide Deutschland GmbH, KION Group GmbH, HOPPECKE Batterien GmbH, Hydrogenics Corporation sowie der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV), das h2-netzwerk-ruhr und HyCologne – Wasserstoff Region Rheinland e.V. den Wettbewerb.

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