Wie die Ministerin sagte, greife das Versorgungsstrukturgesetz zwar einige „Länderforderungen auf wie beispielsweise die Flexibilisierung der Bedarfsplanung und die Berücksichtigung sektorenübergreifender Aspekte, aber unter dem Strich ist der jetzige Gesetzentwurf aus meiner Sicht nicht ausreichend“. Ihrer Meinung nach hätten in den vergangenen Wochen alle Länder mit ihrem einhelligen Votum auf der Gesundheitsministerkonferenz deutlich gemacht, dass die Bundesregierung dringend noch Korrekturen und Ergänzungen vornehmen müsse. Des weiteren verwies Steffens darauf, dass der wichtige Bereich der ärztlichen Aus- und Weiterbildung – und damit verbunden Maßnahmen zur Stärkung der Allgemeinmedizin – im Gesetzentwurf fehlten. Zudem würden die Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung besonders stark in die Länderkompetenzen eingreifen, weil bewusst auf jede Art der Steuerung verzichtet und keine Rücksicht auf die Bedarfsplanung genommen werde. Steffens: "Es ist zu erwarten, dass die dadurch entstehenden Zusatzkosten zu Lasten der GKV-Versicherten gehen werden."

Gesundheitswirtschaft ist wichtiger Faktor Beschäftigungswachstum und Innovation
Darüber hinaus sagte Steffens: „Wer die besten Köpfe an den richtigen Stellen und in der gebotenen Zahl für die Gesundheitsversorgung will, der muss dafür auch die Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört, Leistungen auch entsprechend angemessen zu honorieren. Auch hier bringt uns das Versorgungsstrukturgesetz nicht weiter, weil die beabsichtigte Konvergenz der ärztlichen Honorierung außen vor gelassen wird." Sie sei aber für NRW zwingend, um die Nachteile für das Land aus der letzten Honorarreform zu beseitigen. Dies, so Steffens weiter, sei für NRW ein ganz entscheidender Punkt, denn das im Bundesvergleich niedrigere Honorarvolumen betreffe und treffe mittelfristig die ärztliche Versorgung und damit die Patientinnen und Patienten. Steffens ist der Ansicht, dass, solange man in NRW ein unterdurchschnittliches und ein zu niedriges Honorarvolumen habe, es schwer werde, die besten Ärzte in das Rheinland und nach NRW zu locken. Mit Blick auf die HRC sagte Steffens, dass die Gesundheitswirtschaft nicht nur ein anerkanntes Kompetenzfeld, sondern gleichzeitig auch ein wichtiger Faktor für Beschäftigungswachstum und Innovation im Land sei: „Die Gesundheitswirtschaft ist mit einer Million Beschäftigten die Branche mit den meisten Arbeitsplätzen und der größten Wachstumsdynamik in Nordrhein-Westfalen. Deshalb haben wir in unserem Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir die Leistungserbringer – vor allem in der medizinischen und pflegerischen Versorgung – in ihrem Bemühen um attraktivere und familienverträglichere Arbeitsbedingungen unterstützen wollen."

[dr]