Leipzig/Bielefeld | Die Autobahn 33 zwischen Bielefeld-Steinhagen und Borgholzhausen kann ausgebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag die Klage gegen den Bau des letzten, fast 13 Kilometer langen Teilstücks der A 33 ab. Damit scheiterte die Klage des NRW-Landesverbandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Nach Ansicht der Richter sind die durch die Bauarbeiten und den Betrieb bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft zulässig, die vom BUND vorgeschlagenen Alternativstrecken für die Autobahn seien „nicht zumutbar“. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der BUND hatte gegen den Bau geklagt, weil die Trasse durch das Fauna-Flora-Habitat „Tatenhauser Wald“ führt und nach Ansicht der Naturschützer gegen die Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes verstößt. Das sah das Leipziger Gericht anders: Die Autobahn, die die A 30 und die A 2 miteinander verbindet, berücksichtige die Schutzziele für die in dem Gebiet lebenden Tiere. Die Schadstoffbelastung durch den Verkehr werde in dem Gebiet zwar steigen, müsse aber hingenommen werden, weil mögliche Alternativstrecken zu noch größeren Belastungen führen würden.
NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) bezeichnete die Entscheidung als „guten Tag für die Menschen in Ostwestfalen-Lippe“. Seit den 1960er Jahren sei die insgesamt 100 Kilometer lange A 33 schon geplant – nun sei „endlich die Hürde für das letzte Teilstück genommen“. Gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) werde er am 17. Dezember den ersten Spatenstich für das Bauvorhaben vornehmen. Er erwarte vom Bund nun, dass er seine Zusage hält und zu seiner finanziellen Unterstützung steht.

30 Millionen Euro für den Artenschutz

Der Lückenschluss kostet rund 140 Millionen Euro. Nach Angaben von Groschek werden 30 Millionen davon für den Artenschutz ausgegeben. So würden unter anderem Grünbrücken errichtet.
Das Urteil habe „eine herausragende Bedeutung“ für die Region, sagte die Detmolder Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl (FDP). Einer der letzten Lückenschlüsse im Autobahnnetz könne damit bald vollzogen werden. Vor allem die Anwohner profitierten davon. „Die Menschen in Halle und Borgholzhausen warten seit Jahrzehnten auf die Fertigstellung der A 33 und haben die Belastungen des Straßenverkehrs lange ertragen müssen“, sagte sie.
Die CDU im Düsseldorfer Landtag begrüßte die Entscheidung des obersten Gerichtes ebenfalls. Damit sei nun „Planungssicherheit für die Realisierung dieser wichtigen Entlastungsstraße geschaffen worden“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Bernhard Schemmer.
(Az.: BVerwG 9 A 17.11)

Autor: Michael Bosse, dapd