Köln | Die Stadt Köln und der Betreiber einer Spielhalle im Erdgeschoss des „Haus des Jgendrechts“ am Barbarossaplatz haben sich hetue vor Gericht geeinigt. Danach darf die Spielhalle dort weiter betrieben werden, der Eigentümer muss jedoch Einlasskontrollen duchführen.

Die Spielhalle im Erdgeschoss des „Haus des Jugendrechts“ hatte für Diskussionen in Köln gesorgt. Denn in dem Haus soll straffällig gewordenen Jugendlichen Hilfe gewährt werden. In dieser Einrichtung haben sich die Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendamt mit weiteren Akteuren zusammengeschlossen. Die Stadt Köln hatte daher den Betreiber der Spielhalle dazu verpflichtet, bei seinen Kunden eine Einlasskontrolle vorzunehmen, um den Anforderungen des Jugendschutzes gerecht zu werden. Zudem wurden Möglichkeiten für Werbemaßnahmen eingeschränkt. In einer mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Köln haben sich die die Beteiligten auf Vorschlag der erkennenden Kammer heute einvernehmlich geeinigt. Danach findet die geforderte Einlasskontrolle im Bereich des Tresens statt. Eine Ausweiskontrolle muss nicht durchgeführt werden, wenn die betroffenen Kunden evident nicht unter die Regelungen des Jugendschutzrechtes fallen. Zudem wurde der Bereich, in dem der Betreiber keine Werbung anbringen darf durch die Stadt Köln konkretisiert, so dass auf der Eingangsseite zur Spielhalle weiterhin geworben werden kann. Mit diesen Auflagen erklärte sich der Spielhallenbetreiber einverstanden.

Durch die einvernehmliche Einigung endet das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Autor: Cornelia Schlösser