Köln | Die Hochschulratsvorsitzenden der nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen sowie der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW) kritisieren das Hochschulzukunftsgesetz nach aktuellem Entwurf der Landesregierung. Dort wird eine eine erneute Kontrolle der Hochschulen vorgesehen, welche die Freistellung der Hochschulen durch das Hochschulfreiheitsgesetz wieder rückgängig machen würde.

Hochschulräte-NRW: „Der Gesetzesentwurf ist vom Geist des Misstrauens geprägt.“

Die Hochschulratsvorsitzenden-NRW befürchten, dass das Gesetzt den Wissenschaftsstandort NRW einschränken oder sogar schwächen könnte. „Dieser Gesetzesentwurf ist vom Geist des Misstrauens geprägt, er schafft weder Vertrauen noch Handlungs- und Risikobereitschaft in den Hochschulen. Er gibt dem Staat jegliche Ermessensspielräume und engt die Hochschulen durch verbindliche Detailregelungen und Auflagen extrem ein“, heißt es in einem Brief der Ratsvorsitzenden Dr. Annette Fugmann-Heesing aus Bielefeld stellvertretend für die Gruppe.

Neben einem Verlust der Autonomie befürchten die Hochschulräte auch, dass der neue Gesetzesentwurf zu einem Verlust von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. aber auch von privaten Drittmittelgebern an Bundesländer mit „forschungsfreundlicheren Bedingungen“. In dem Brief heißt es mit Bezug auf den Paragraphen 71a des Gesetzentwurfes: „Themenscharfe  Veröffentlichung von Drittmitteleinwerbungen und -aufträgen führt zu Nachteilen im akademischen Wettbewerb (Trittbrettfahrer) und zum Verlust gerade der industriellen Drittmittelaufträge, die Wissen und Innovation vorantreiben sollen. Kein Unternehmen wird Drittmittelaufträge in hoch kompetitiven Bereichen an Hochschulen vergeben, die verpflichtet sind, Themen und Auftraggeber schon bei Beginn der Forschungstätigkeit öffentlich bekannt zu geben.“

Bundesverband mittelständischer Wirtschaft: „Ein gezielter Keil zwischen Hochschulen und Betriebe“

Der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW) schließt sich der Kritik der Hochschulen an. Nach Ansicht des BVMW sei das Gesetz dazu geeignet, den Zugang der Hochschulen in NRW zu Forschungsinvestitionen aus Drittmitteln erheblich zu beschränken und damit dem Forschungsstandort und der Wirtschaft einen schweren Schlag zu versetzen.  

„Mit dem neuen Hochschulzukunftsgesetz treibt Nordrhein-Westfalen ganz gezielt einen Keil zwischen Hochschulen und Betriebe, die mit Forschungskooperationen wichtige Entwicklungsprozesse in der Wirtschaft vorantreiben. Die Offenlegung von Drittmittelverträgen zwischen Unternehmen und Hochschulen zählt zu den ungewöhnlichsten Ideen, das Recht auf Vertragsfreiheit einzuschränken, die uns die Politik seit langem vorgelegt hat“, so BVMW- Landesgeschäftsführer Herbert Schulte, der das Vertrauensgebot durch den geplanten Vorstoß der Landespolitik in erheblichem Maße verletzt sieht.

„Die Wirtschaft erwartet eine konsequente Weiterentwicklung des Forschungsstandorts und setzt dabei ohne Wenn und Aber auf die Freiheit der Hochschulen und das erfolgreiche Zusammenspiel zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, ohne politische Direktiven: „Im Wirtschaftsleben muss stets
gewährleistet sein, dass Unternehmen, die forschen und Geld für neue Wagnisse in die Hand nehmen, besonderen Schutz genießen und sich einen Wissensvorsprung vor der Konkurrenz als Belohnung für ihren Mut sichern. Alles andere konterkariert das Prinzip unserer Marktwirtschaft und kann die NRW-Wirtschaft erheblich schwächen. Wir fordern die Wissenschaftsministerin Svenja Schulze aus diesem Grunde auf, dringend von dieser Art der Sozialisierung der Hochschulaktivitäten Abstand zu nehmen“, so Schulte.

Autor: ch