Die Stadt Köln hat im Oktober dieses Jahres eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. In der ist geregelt, wie im Falle eines Hochwassers in Rodenkirchen die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Großraum des Überschwemmungsbereiches aufrecht erhalten bleiben soll. So darf etwa das Ordnungsamt einschreiten, um die mobilen Hochwasserschutzanlagen vor Sabbotage und Vandalismus oder Anlieger und Hilfskräfte zu schützen. Unter anderem sieht die Verordnung eine Sperrzone für den direkten Bereich um die aufzubauenden Hochwasserschutzanlagen und eine  Gefahrenzone für das Umfeld der überschwemmten Gebiete vor. In beiden Zonen geltn während eines Hochwassers gesonderte Aufenthaltsrechte. Diese Verordnung gilt für den Bereich Uferstraße und Auenweg in Rodenkirchen. Weitere
Verordnungen für andere vom Hochwasser betroffene Stadtbezirke sind bereits ebenso in Kraft beziehungsweise sollen folgen. Das Ordnungsamt will die Bürger des Stadtbezirks Rodenkirchen über die in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen bei einer Bürgerversammlung informieren. Die Versammlung findet am Dienstag, 16. November 2010, ab 19.30 Uhr im Gymnasium Rodenkirchen (Aula), Sürther Straße 56, statt. Als Vortragende und Ansprechpartner stehen der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Robert Kilp, der stellvertretende Leiter, Hubertus Tempski, und ein Vertreter der Stadtentwässerungsbetriebe Köln zur Verfügung.

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