Symbolbild

Köln | Es gibt Wohnboxen für Obdachlose. Viele Medien berichteten bereits über den Verein Little Home Köln. Jetzt fragt ein Bürger die Stadtverwaltung Köln ob diese kleinen 3 Quadratmeter großen Holzhäuser nicht eine Lösung für Köln wären. Das ist die Antwort der Verwaltung.

Die Anfrage

Die Anfrage richtet sich an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden des Stadtrates Köln. Der Bürger will wissen, warum die Stadt Köln nicht die „kleinen Holzhäuschen“ von 3 Qadratmetern für Obdachlose vor allem im Winter finanziert. Dazu könnte die Stadt Stellflächen unter Brücken oder auf Parkplätzen einrichten und mit einem Dixi für Hygiene sorgen. Dies könne das Ansehen aller Beteiligten erhöhen, so der Bürger.

Das sagt die Stadtverwaltung

Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren verweist auf das städtische Unterstützungssystem für Obdachlose in Köln. Dies sei ausdifferenziert. Menschen die auf der Straße lebten werden von Streetwork-Teams betreut. Diese Streetworker:innen machten Obdachlosen auf der Straße direkte und konkrete Hilfsangebote und wiesen auf die städtischen Angebote hin. In Köln gebe es eine Vielzahl betreuter Wohnprojekte, Wohnheime und Notschlafstellen. Über 8 Kontakt- und Beratungsstellen werde Grundversorgung vermittelt.

Zu dem Vorschlag der Holzhäuser schreibt die Stadtverwaltung: „Eine weitere Manifestierung von Straßenobdachlosigkeit durch die Versorgung mit mobilen Kleinsteinheiten oder auch der interimsweisen Nutzung von Gebäuden kann nicht im Interesse der straßenobdachlosen Menschen liegen. Diese bedürfen menschenwürdiger und perspektivisch geschützter und sicherer Wohnformen, die es ihnen ermöglichen ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.“ Die Stadt will passgenaue und sichere Wohnformen etablieren und lege daher hierauf ihren Fokus. Aktuell arbeite die Stadt an einem Konzept gegen Wohnungslosigkeit und entwickle dies in enger Kooperation mit Vertretern der Kölner Wohnungslosenhilfe.

Die Stadtverwaltung gibt dem Ratsausschuss die Anfrage und ihre Antwort in dessen kommender Sitzung zur Kenntnis.

ag