Die Statistikexperten hatten als erstes die hoheitlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern Köln und Stuttgart sowie Stade für den Elbe-Weser-Raum genau unter die Lupe genommen. Ergebnis der Untersuchung: Mit durchschnittlich rund elf Euro pro Unternehmen und Jahr sind die Bürokratiekosten in den IHKs gering. Zudem resultiert fast die Hälfte davon aus bundes- oder EU-rechtlichen Vorgaben, die die IHKs nicht beeinflussen können.

Unternehmer in der Selbstverantwortung
Dr. Herbert Ferger, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln: "Wir haben sofort zugesagt, als wir gefragt wurden, ob wir an der Bürokratiekostenmessung teilnehmen wollen. Schließlich fordern wir immer wieder Entbürokratisierung ein. Die Maßstäbe, die wir bei anderen anlegen, lassen wir natürlich auch an uns selbst anlegen." Die Industrie- und Handelskammern übernähmen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft zahlreiche öffentlich-rechtliche Aufgaben, die ansonsten der Staat erledigen müsse, was bedeutendend teurer wäre, so Ferger. "Ein Grund für die bürokratiearme Aufgabenerfüllung ist, dass die Unternehmer in den Vollversammlungen der IHKs selbst darauf achten, dass keine unnötige Bürokratie entsteht". Das Statistische Bundesamt untersuchte zum Beispiel die Belastungen bei der Beantragung der jährlich über 1,1 Millionen Ursprungszeugnisse für den internationalen Warenverkehr oder Belastungen bei der Beantragung von Sachverständigen, die bundesweit in rund 640.000 Fällen für Gerichte als Gutachter tätig sind. Gemessen wurden zudem Kosten, die im Zusammenhang mit den jährlich mehr als 360.000 Prüfungen der Aus- und Weiterbildung anfallen.

Weitere Schritte werden gefordert
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert weitere Schritte beim Bürokratieabbau: „Es gehört zum Selbstverständnis der IHK-Organisation, noch mögliche Vereinfachungspotenziale im Sinne der Unternehmen zu heben“, so DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann. Zur weiteren Reduzierung der Bürokratiekosten haben die IHKs daher konkrete Vorschläge erarbeitet. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung von Verfahren, beispielsweise bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen oder der Aufbewahrung von Sachverständigengutachten. „Diese Vorschläge“, so Driftmann, „werden zu einer weiteren Entlastung der Unternehmen beitragen.“

Bürokratieabbau von Beginn an unterstützt
Hintergrund der aktuellen Messung durch das Statistische Bundesamt ist das Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“. Dieses habe die IHK-Organisation nach Eigenangaben von Beginn an mit weit über 100 konkreten Vorschlägen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse durch Bundesgesetze unterstützt. So konnten die ursprünglich 50 Mrd. Euro pro Jahr an Bürokratiebelastungen der Wirtschaft von 2006 bis 2009 um 6,4 Mrd. Euro reduziert werden. Weitere Abbaumaßnahmen in einem Volumen von über 4 Mrd. Euro seien bereits beschlossen. Damit die Bundesregierung ihr Bürokratieabbauziel von minus 25 Prozent erreichen kann, seien allerdings weitere Maßnahmen notwendig. „Die Bundesregierung muss endlich den elektronischen Entgeltnachweis ELENA konsequent einführen, dafür sorgen, dass steuerliche Betriebsprüfungen spätestens fünf Jahre nach Veranlagungsjahr abgeschlossen werden und Bürokratieaufbau zum Beispiel bei der E-Bilanz verhindern,“ fordert der DIHK-Präsident.

[dr]