Nach dem Bekanntwerden der Mordserie durch die rechtsextreme Zwickauer Terrorzelle war in Deutschland die Debatte über ein neues NPD-Verbotsverfahren wieder entbrannt. Ein erster NPD-Verbotsantrag von Regierung, Bundestag und Bundesrat war im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter äußerten sich damals kritisch über die massive Unterwanderung der NPD durch V-Leute der diversen Verfassungsschutzbehörden.

[dts]