Köln | Der Deutsche Kinderschutzbund fordert einen Rechtsanspruch auf Frühe Hilfen. Das machten heute der Präsident des Verbandes, Heinz Hilgers, und Marlis Herterich, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Köln, auf einer Pressekonferenz in Köln aus Anlass der Kinderschutztage 2014 deutlich.

Das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 habe zwar die Hilfen in der Frühen Kindheit als  Soll-Vorschrift für alle Kommunen  formuliert, dieses greife nach Ansicht des Kinderschutzbundes aber zu kurz: „Wir fordern eine stärkere Verankerung der Frühen Hilfen durch Konkretisierung der Leistungen und durch Schaffung individueller Rechtsansprüche“, so Hilgers.

„Der Deutsche Kinderschutzbund fordert einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Frühe Hilfen, weil in Deutschland zur Zeit leider Qualität und Umfang von Hilfen davon abhängen, wo Kinder geboren werden und leben“, so Hilgers weiter. Dieses sei aus Sicht des Kinderschutzbundes in keiner Weise akzeptabel und gewähre nicht die vom Grundgesetz verlangte Gleichheit der Lebensverhältnisse. Die Kinderschützer wollen daher auf den Kinderschutztagen 2014 in Köln eine Resolution zur Etablierung des Rechtsanspruchs auf Frühe Hilfen beschließen und sehen den Gesetzgeber in der Pflicht, tätig zu werden.

Autor: dd