Das Symbolbild zeigt einen Industrieschornstein

Köln | Im Kölner Stadtteil Merkenich will die neu gegründete „KLAR“-GmbH eine Klärschlammverbrennungsanlage errichten und von der Rheinenergie betreiben lassen. Geplanter Betriebsstart soll im Jahr 2029 sein. Jetzt gibt es eine Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW der Initiative Köln Nord an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln mit dem Titel „Uns Bürger:innen stinkt´s“. 2.046 Unterstützer einer Petition lehnen die Anlage ab. Die Stadtverwaltung empfiehlt der Politik die Bürgereingabe abzulehnen.

Die Bürgerinitiative will keine „weitere Verbrennungsanlage“ im Kölner Norden. In Ihrem Flyer mit dem sie Unterschriften sammelte befürchten die Bürger:innen weitere 11.000 LKW-Fahrten im Jahr im Kölner Norden und verweisen auf die Zahl der Verbrennungsanlagen in Kölns Norden: Die Sondermüllverbrennungsanlage des Chemparks von Currenta in Leverkusen-Bürrig, die 2021 von einer Explosion betroffen war bei der 7 Menschen starben. Die Hausmüllverbrennungsanlage der Stadt Leverkusen , die Hausmüllverbrennungsanlage der Stadt Köln in der Geestemünder Straße oder die Störfallbetriebe, die den Kölner-Norden umringen.

Die Initiative schreibt: „Merkenich ist durch die Vielzahl der Störfallbetriebe  (Wacker- Gelände, Bayerwerke)  bereits jetzt schon stark und mehr als jeder anderer Stadtteil eingeschränkt. Aufgrund der Auswirkungen der Seveso III Richtlinien wurden so einige Bauprojekte auf Eis gelegt.“

Die Initiative führt an, dass sie seit dem Beschluss des Kölner Stadtrates am 6. Mai 2021 insgesamt 2.046 Unterschriften gegen die Verbrennungsanlage für Klärschlamm in Köln-Merkenich sammelte. Zudem fand am 29. Januar eine Demonstration gegen diese Anlage in Merkenich statt. Dazu schreiben die Initiator:innen: „Viele Menschen sprechen sich somit deutlich gegen die Pläne der Stadt zur Klärschlammverbrennungsanlage in Köln Merkenich aus.“ Sie fordern die Ratspolitiker:innen auf im Sinne der Bürger:innen aktiv zu werden.

Stadtverwaltung empfiehlt Ablehnung

Die Bürgereingabe wird zunächst in der Bezirksvertretung 6 für den Stadtbezirk Chorweiler am 18. August beraten und am 5. September im Ratsausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden. Die Stadtverwaltung legt für beide Gremien eine Beschlussvorlage (VN: 1695/2022) vor, in der sie empfiehlt das Begehren abzulehnen.

In ihrer Begründung der Ablehnung verweist die Stadtverwaltung auf die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung, die die neugegründete „KLAR“ GmbH versprochen habe. Durch Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie etwa der Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen oder eines Verbots der Ausbringung auf Landwirtschaftsflächen, brauche Köln diese Anlage. Die Stadtverwaltung erinnert die Ratspolitik an ihre Beschlüsse aus dem Monat Mai im vergangenen und diesem Jahr, die mit einer breiten Ratsmehrheit erfolgten. In ihrem Fazit stellt die Stadtverwaltung fest: „Die energetische Verwertung des Klärschlamms hilft dabei, die Unabhängigkeit von fossilen Energierohstoffen aus dem Ausland zu erhöhen. Durch das Projekt ‚KLAR‘ und die Klärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich profitieren die Menschen in vielen Städten und Gemeinden im Rheinland künftig von einer sicheren und bezahlbaren Entsorgung ihrer Klärschlämme.  Das Vorhaben wird Verkehrslasten für die Stadt belegbar deutlich verringern, einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten und den gesetzlichen Auftrag zur Rückgewinnung wichtiger Wertstoffe erfüllen.“

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