Köln | Düsseldorf | Der Eisenbahnknoten Köln ist schon heute einer der am stärksten befahrenen Abschnitte im Streckennetz der Deutschen Bahn. Prognosen für das Jahr 2025 gehen davon aus, dass die Zahl der Züge weiter steigen wird. Insbesondere der derzeit geplante Streckenausbau zwischen Frankfurt und Mannheim – Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar – führt zu Mehrverkehr im Fernverkehr, der bis nach Köln Auswirkungen haben werde und einen Ausbau der bestehenden Infrastruktur im südlichen Knoten Köln erforderlich mache. Insgesamt liege das Investitionsvolumen für das Projekt im mittleren dreistelligen Millionenbreich.

Durch den Ausbau sollen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, die den stark belasteten Eisenbahnknoten Köln entlasten sollen. Zudem soll der langsame und schnelle Verkehre getrennt werden, was zu einer Leistungssteigerung der Strecke führe.

Die Deutsche Bahn (DB) hat im Dezember 2015 die Planungen für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 13, im Mai für den PFA 11 und im August für den PFA 12 beim Eisenbahn-Bundesamt zur Planfeststellung eingereicht. Die Offenlage der Planungen bei der Stadt Köln, in deren Rahmen Bürger Einwendungen zu den Planungen machen können, erwartet die DB in der ersten Jahreshälfte 2017.

Um Bürger über die Planungen zu informieren, findet heute, 21. September, in der Zeit zwischen 18 Uhr bis 20 Uhr im Bürgerhaus im Pfarrheim St. Engelbert, Pfarrer-Moll Str. 54, Köln eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Im Rahmen der Veranstaltung werden Experten der DB die Details zu den geplanten Baumaßnahmen und dem weiteren Ablauf des Verfahrens vorstellen und für alle Fragen rund um das Projekt zur Verfügung stehen.

„Der ‚Ausbau südlich Gummersbacher Straße‘ hat schon eine lange Geschichte. Wir haben die Planungen in vielen Bereichen im Sinne der Bürger optimiert. So haben wir insbesondere an der Gießener Straße die Planungen angepasst, um die Straße weiterhin in ihrer jetzigen Form nutzen zu können.Wir möchten aber nicht nur die Planungen vorstellen, sondern kontinuierlich mit den Bürgern im Gespräch bleiben“, erläutert Projektleiter Ronald Klemm.

Die Planungen

Die Planungen für das Projekt „Ausbau südlich Gummersbacher Straße“ (ASG) sehen den Ausbau von vier auf sechs Gleise zwischen der Gummersbacher Straße bis zum Abzweig zum Flughafen Köln/Bonn vor. Hier sind auf einer Strecke von rund 5,3 Kilometern zwei neue Gleise geplant. Dazu komme der Umbau von circa zwölf Kilometern bestehender Gleise. Dabei müsse auch die Bahntrasse beziehungsweise der Bahndamm an vielen Stellen verbreitert und eine Vielzahl von Brücken und Kreuzungsbauwerken angepasst werden.

Für die Anwohner entlang der Strecke seien aktive und passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Im Schallschutzgutachten sind circa 3,7 Kilometer Schallschutzwände beidseitig der Strecke mit einer Höhe von zwei bis vier Metern geplant. Entsprechend dem Schallschutzgutachten besteht dem Grunde nach in Teilbereichen für 534 Gebäude Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen. Außerdem sei geplant, die Stahlbrücke an der Rolshover Straße durch eine neue Betonbrücke zu ersetzen. Dadurch werde der Lärmpegel zusätzlich gesenkt. Das Schallschutzgutachten könne im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

Über das Planfeststellungsverfahren

Im Vorfeld eines jeden Projektes, das den Bau oder die wesentliche Änderung einer Eisenbahnbetriebsanlage beinhaltet, stehe ein formales Verwaltungsverfahren, bei dem die öffentlichen und die privaten Belange gegen- und untereinander abgewogen werden. Im Zentrum des Planfeststellungsverfahrens stehe die Prüfung aller für das Vorhaben relevanten technischen und rechtlichen Aspekte.

Nachdem die DB als Vorhabenträgerin das Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht habe, sei der nächste Schritt die Offenlage der Planunterlagen durch die zuständige Anhörungsbehörde – in diesem Fall die Bezirksregierung Köln. Im Rahmen der Offenlage können in einem definierten Zeitfenster die Träger öffentlicher Belange (TöB) ihre Stellungsnahmen zu den Planungen einreichen. Auch betroffene Bürger können hier sogenannte Einwendungen zu den Planungen ins Verfahren einbringen. Diese werden durch die DB erwidert. Das Eisenbahn-Bundesamt entscheide im Rahmen des Abwägungsprozesses, ob aus den Stellungsnahmen und Erwiderungen Auflagen für die Planung und Umsetzung entstehen.

Autor: ib