Köln | aktualisiert | Der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers hat heute bekannt gegeben, dass er die HoGeSa Kundgebung unter dem Titel „Köln 2.0, friedlich und gewaltfrei gegen islamischen Extremismus“ verboten hat. Albers sieht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Heute Nachmittag hat der Kölner Polizeipräsident seine Begründung ausführlich darlegt. Es gibt auch erste Stimmen aus der Kölner Politik: Kirsten Jahn, Fraktionsvorsitzende der Kölner Grünen im Rat begrüßte das Verbot der Kundgebung.

„Die Erfahrungen mit der Hooligan-Demonstration 2014 lassen auch in diesem Jahr das Erscheinen der gleichen aggressiven und gewalttätigen Klientel erwarten. Damit ist der gleiche Verlauf wie im vergangenen Jahr absehbar. Ich bin nicht bereit, dies zuzulassen. Aufgrund der uns vorliegenden Informationen habe ich die Versammlung verboten“, so Albers zunächst schriftlich.

So begründet der Polizeipräsident das Verbot

Polizeipräsident Wolfgang Albers hält mildere Mittel, wie besondere Auflagen als ungeeignet, um die öffentliche Sicherheit anlässlich der geplanten HoGeSa Kundgebung am 25.10.2015 sicherzustellen. Albers untersagt auch jede andere Form einer Ersatzveranstaltung. Drei Gründe nennt der Kölner Polizeipräsident für seine Entscheidung.
Der erste Grund sei der Anmelder und damit auch der Versammlungsleiter. Es ist der gleiche Versammlungsleiter wie 2014. Schon damals sei es ihm nicht gelungen, als die Gewalt aus den Reihen der HoGeSa eskalierte beruhigend in das Geschehen einzugreifen. Statt dessen habe er erklärt die Veranstaltung sei beendet. Zudem schwöre er nicht der Gewalt ab, sondern verharmlose diese auch im Nachgang zur Kundgebung und Marsch 2014. Er bewerte zudem die Veranstaltung positiv. Zudem habe er in den Kooperationsgesprächen mit der Polizei kein verbessertes Sicherheitskonzept für den 25.10.2015 vorgelegt. Auch der im Titel genannte „friedliche“ Protest stoße in den eigenen Reihen, also den HoGeSa-Anhängern auf Kritik. Es gebe hier keine „Gefahren minimierenden Aspekte“.  Die Polizei bezeichnet den Versammlungsleiter und Wieder-Anmelder als kooperativ, aber überfordert.
In der Kritik der Polizei steht auch das Mobilisierungsverhalten für die Versammlung am 25.10.2015. Es werde mit Bildern aus 2014 in gewaltverherrlichender Manier geworben und es gebe „verschlüsselte“ Botschaften die Gewalt befürchten ließen.
Den größten Teil der Argumentation für das Verbot schöpft die Kölner Polizei aus den Erfahrungen mit 2014. Sie führt den Sachschaden von 55.627 Euro, die 328 eingeleiteten Strafverfahren, die 117 ermittelten Tatverdächtigen und die 45 verletzten Einsatzkräfte an. Zudem seien einige der Täter vom Oktober 2014 mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Es sei 2014 zu schwerem Landfriedensbruch , gefährlicher Körperverletzung, Widerstand, Bedrohung. Beleidigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Diebstahl, Missbrauch des Notrufs und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz gekommen.
Polizeipräsident Albers rechnet damit, dass die Veranstalter der Gegenveranstaltungen an diesen festhalten. Er rechnet auch damit, dass an diesem Tag ein Teil der HoGeSa-Szene nach Köln kommen wird, selbst wenn Gerichte das polizeiliche Verbot der Versammlung bestätigen würden. Er werde auf jeden Fall an diesem Tag genügend Kräfte der Polizei bereit halten. Der Anmelder der geplanten HoGeSa Kundgebung muss jetzt Rechtsmittel gegen das polizeiliche Verbot einlegen. Tut er dies nicht, dann wäre die Versammlung verboten.
Es gibt bereits erste Reaktionen aus der Kölner Politik, die Fraktionsvorsitzende Kirsten Jahn von Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt teilt schriftlich mit: „Wir begrüßen das Vorgehen des Kölner Polizeipräsidenten Albers ausdrücklich. Köln erlebte vor fast einem Jahr massive gewalttätige Ausschreitungen von Hooligans und Rechtsextremen gegen die Polizei, unbeteiligte Reisende und Anwohnende. Damals am 26. Oktober 2014 hatten sich weit über 3.000 Hooligans und Rechtsextreme am Breslauer Platz zusammengerottet. Das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit wurde damals grob missbraucht. Dieselben rechtsextremen Veranstalter mobilisieren nun unter dem zweifelhaften Titel ‚Köln 2.0‘ für eine erneute gewalttätige Aktion. Daher halten wir ein Verbot für den richtigen Weg.“

Es steht zu befürchten, auch vor dem Hintergrund der Bundesligapartie Mönchengladbach gegen Schalke 04 am gleichen Tag, der Schutz der vielen Veranstaltungen nur schwer sicherzustellen ist. Im Jahr 2014 war der Kräfteansatz der Kölner Polizei vor dem Hintergrund der großen Teilnehmerzahl im Nachhinein in die Kritik geraten.

Autor: Andi Goral
Foto: Szenen aus der HoGeSa 2014