Immer wieder ereignen sich Unfälle auf zugefrorenen Wasserflächen, weil Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Tragfähigkeit des Eises überschätzen und allzu leichtsinnig zugefrorene Baggerseen, Kiesgruben, Weiher oder sonstige Eisflächen betreten. Dies gilt auch für die Eisflächen zwischen den Buhnen des Rheins und in den Häfen.

Das Amt für öffentliche Ordnung macht daher auf die Gefahren aufmerksam und warnt vor dem Betreten zugefrorener Wasserflächen. Besonders die Eltern sollten Kindern ein Vorbild sein und sie über die Gefahren aufklären. Das Betreten von zugefrorenen Wasserflächen ist in Köln ohnehin generell verboten.

Die Verwaltung des Fühlinger Sees weist noch einmal darauf hin, dass wegen der aktuellen Wetterlage auch das Tauchen im Fühlinger See wegen der Eisschicht auf dem Wasser nach wie vor bis auf Weiteres verboten werden muss. Ein Verstoß gegen das Tauchverbot kann entsprechend der Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

dn