Fußgänger

Köln | Um ihre Mobilität nachhaltiger auszurichten, haben sich 30 Städte und Kommunen aus NRW für den nordrhein-westfälischen „Fußverkehrs-Check 2023“ beworben. Mit dem „Fußverkehrs-Check NRW“ unterstützt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW zusammen mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW Kommunen dabei, den Stand ihres Fußverkehrs unter die Lupe zu nehmen und zu verbessern. Neben Köln wurden 11 weitere Kommunen aus NRW ausgewählt.

Fußverkehrs-Check 2023

Im Wettbewerbsverfahren werden jährlich Städte und Gemeinden ausgewählt, die professionelle Unterstützung für einen „Fußverkehrs-Check“ erhalten. Es wird überprüft, wo es Verbesserungsmöglichkeiten in Sachen Fußverkehr gibt und wie diese am besten umgesetzt werden können.

„Gehen hält fit und ist gut fürs Klima“, so NRW-Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Oliver Krischer bei der Urkundenübergabe im Verkehrsministerium. „Um sicher und bequem zur Arbeit, in die Schule oder zum Einkaufen zu gehen, brauchen wir fußgängerfreundlich gestaltete Wege und Plätze. Mit den »Fußverkehrs-Checks« unterstützen wir Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dabei, Fußwege attraktiver und sicherer zu machen.“

Folgende Kommunen führen im Jahr 2023 mit Unterstützung des Zukunftsnetz Mobilität NRW einen „Fußverkehrs-Check NRW“ durch:

Rheinland:
• Stadt Bergisch Gladbach
• Stadt Bonn
 Stadt Köln
• Gemeinde Swisttal

Rhein-Ruhr:
• Stadt Castrop-Rauxel
• Stadt Herne
• Stadt Recklinghausen
• Stadt Wülfrath
 
Westfalen-Lippe:
• Gemeinde Dörentrup
• Stadt Herford
• Stadt Lünen
• Stadt Neuenrade

Hintergrund

Die verschiedenen Etappen des „Fußverkehrs-Check“ werden von einem Planungsbüro begleitet, das die Veranstaltungen moderiert, die Themen bündelt und die Ergebnisse zusammenfasst. Zum Abschluss bekommt jede teilnehmende Kommune eine Auswertung und Handlungsempfehlung. Zudem werden die Ergebnisse abschließend durch das Planungsbüro im politischen Ausschuss der jeweiligen Kommune vorgestellt. 

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät die Kommunen bei der Generierung möglicher Fördermittel. Die Kosten werden vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.

agr