Für die Einführung dieser neuen Steuer haben das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium heute grünes Licht gegeben, indem sie die entsprechende Satzung der Stadt Köln genehmigten. Damit ist die Übernachtungssteuer landesweit zugelassen. Die Ministerien wollen mit dem Schritt das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch im Bereich der kommunalen Steuern stärken. Die sogenannte „Bettensteuer“ ist neu. Der Rat der Stadt Köln hatte im März dieses Jahres eine entsprechende Satzung beschlossen. Die in der Kölner Satzung als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer soll auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Stadt Köln erhoben werden. Nach dem Kommunalabgabengesetz war eine Genehmigung dieser Satzung erforderlich, weil die Abgabe erstmalig von einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhoben werden soll.

Die rot-grüne Mehrheit im Kölner Stadtrat hat die Bettensteuer als Reaktion auf die Mehrwertsteuersenkung der schwarz-gelben Bundesregierung für Hoteliers beschlossen. Kölns SPD Fraktionsvorsitzender Martin Börschel freut sich über die Entscheidung der Landesregierung: "„Das tut Köln gut und das wird zahlreichen weiteren Kommunen in ganz NRW gut tun. Aus dieser Entscheidung wird deutlich, dass die neue Landesregierung das kommunale Steuerfindungsrecht als wesentlichen Bestandteil der Finanzautonomie respektiert. Die Selbstverwaltungsrechte der Städte und Gemeinden auch im Bereich der kommunalen Steuern werden gestärkt."

Stadtkämmerer rechnet im Jahr 2011 mit Erträgen in Höhe von rund 11 Millionen Euro
Stadtkämmerer Guido Kahlen dankt den beiden Ministerien ausdrücklich für die schnelle Genehmigung: "Mit der Kulturförderabgabe werden ab dem 1. Oktober 2010 alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Die Abgabe bemisst sich nach dem Zimmerpreis inklusive Mehrwertsteuer. Der vom Rat beschlossene Steuersatz beträgt 5 Prozent. Steuerpflichtig sind bei der Kulturförderabgabe die einzelnen Beherbergungsbetriebe. Diese haben jedoch die Möglichkeit, die Steuer an ihre Gäste weiterzuleiten. Bei der Kulturförderabgabe handelt es sich, ähnlich wie bei der bundesgesetzlichen Umsatzsteuer, um eine sogenannte indirekte Steuer, die in diesem Fall vom Beherbergungsbetrieb an den Gast weitergegeben wird."

Derzeit gibt es in Köln jährlich zwischen 4 und 4,3 Millionen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Stadtkämmerer Guido Kahlen rechnet im Jahr 2011 mit Erträgen in Höhe von rund 11 Millionen Euro. Das Kassen- und Steueramt hat eine Hotline zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr beantworten fachkundige Mitarbeiter unter der Telefonnummer (0221) 221-96913 Fragen zu der neuen Abgabe.

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