Viele Schulleitungen waren bisher verunsichert, ob die Aufnahme eines „papierlosen“ Kindes strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. Sowohl die Möglichkeit der Kenntnis eines illegalen Aufenthalts als auch eine eventuelle Verpflichtung zur Forderung ordnungsbehördlicher Nachweise wurde als großes Wagnis eingestuft. Daher fand sich bislang kaum eine Schule zur Aufnahme.

Das Schulministerium gab nach Auswertung einer entsprechenden Stellungnahme der Bezirksregierung Köln nun grünes Licht für die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ohne Papiere.
Den ausländerrechtlichen Status muss die Schulleitung nicht nur gar nicht kennen, sie müsste ein solches Wissen nicht einmal an die Ausländerbehörde weitergeben.

Arif Ünal, migrationspolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion und Mitglied im Integrationsrat, erklärt: „ Die Studie „ Menschen ohne Papiere in Köln“, die der Runde Tische für Flüchtlingsfragen in Auftrag gegeben hat, benennt das Problem des Schulbesuchs als ein sehr gravierendes. Hier hörte die Chancengleichheit schon bei den 6-Jährigen auf. Die Folge der ungeklärten Rechtslage für die Schulleitungen war, dass viele Kinder gar nicht die Schule besuchen konnten. Diejenigen, die eine mutige Schulleitung fanden, mussten schon als Grundschüler weite Wege in Kauf nehmen. Mit diesem Erlass ist ein wichtiger Schritt getan, um die alltäglichen Probleme der betroffenen Familien zu lösen und den Schulleitungen die notwendige Rechtssicherheit zu geben. Kinder und Jugendliche gehören in die Schule, Bildung darf nicht abhängig sein vom ausländerrechtlichen Status.“

Die GRÜNEN fragen im Integrationsrat, wie der Erlass in den Schulen bekannt gegeben wurde und, ob eine Übertragung auf Beschäftigte von Jugendämtern und Kindergärten erfolgen soll.

[ag; Quelle: Grüne Köln; Foto: Gerd Altmann/www.pixelio.de]