„Es ist gut zwei Jahre her, da hatten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Realsteuern, vor allem die Gewerbesteuer, sollten stabil gehalten werden. Auch bei der Gebührenpolitik wollten die Koalitionspartner Zurückhaltung üben.“, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung der Handwerkskammer zu Köln. So stehe im Koalitionsvertrag: „SPD und GRÜNE wirken darauf hin, Abwasser-, Straßenreinigungs- und Müllgebühren stabil zu halten“. Auch Oberbürgermeister Roters habe der Wirtschaft kurz nach seinem Amtsantritt versprochen, die Realsteuern nicht anzuheben.

Im Herbst 2010 sei der Beschluss gefallen, den Gewerbesteuerhebesatz von 450 auf 475 Prozent anzuheben. Im Dezember 2010 sei der Beschluss zur Einführung der gewerblichen Restmülltonne gefolgt. Im Juni 2011 seien die Sondernutzungssatzung geändert und die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums um durchschnittlich 10 Prozent erhöht worden.

„Es scheint, als entwickle die Abgabenschraube in Köln eine Eigendynamik, denn einmal in Gang gesetzt, schraubt sie sich immer weiter zu. Auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 24. November steht mit der Beschlussfassung zur Abwassergebührensatzung eine Anhebung der Abwassergebühren an. Zu alle dem kommt jetzt noch die Absicht der Stadt, den Hebesatz zur Grundsteuer B trotz in den letzten beiden Jahren sprudelnder Steuerquellen von 500 auf 515 Prozent anzuheben.“, so die Handwerkskammer.

 „Allein die Anhebung der Grundsteuer B bedeutet für unsere Unternehmen spürbare Mehrausgaben. Ein Unternehmen mit einer Hallenfläche von 500 Quadratmetern und einer Bürofläche von 100 Quadratmetern zahlt derzeit in Köln Grundsteuern in Höhe von 4.250 Euro pro Jahr. Nach der beabsichtigten Anhebung wären es dann 4.380 Euro. Wir haben uns, um uns diese Größenordnung bestätigen zu lassen, mit einigen unserer Unternehmen in Köln in Verbindung gesetzt. Bei einem der befragten Unternehmen mit 25 Mitarbeitern macht die Erhöhung der Grundsteuer auf 515 Prozent tatsächlich über 100 Euro, bei einem anderen mit 60 Arbeitsplätzen sogar 500 Euro pro Jahr aus. Nicht nachvollziehbar ist die Begründung, mit der die Stadt die Grundsteueranhebung erklärt. Der Winterdienst gehörte schon immer zur Daseinsvorsorge einer Kommune und ist kein neuer Tatbestand. Winter gab es schon immer – mal harte, mal milde. Macht man die Grundsteuer an der Härte des Winters fest, dann würde es in Zukunft mit dem Steuersatz wohl ständig auf und ab gehen“, so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Ortwin Weltrich. Es handele sich um eine Scheinbegründung, eine Taktik der Stadt, dauerhaft Mehreinnahmen zu erzielen, kritisiert Weltrich.

„Es drängt sich für uns der Eindruck auf, dass die Stadt die Leistungen, die die Wirtschaft für den Standort erbringt, nicht anerkennt: Die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, Ausbildungsstellen und die bereits jetzt hohen Abgaben. Sie fordert von den Unternehmen immer höhere Steuern und Gebühren und schränkt sie durch die Umweltzone sogar noch in der Leistungserbringung ein. Mit dieser Politik verliert die Stadt aus Sicht der Wirtschaft gegenüber anderen rheinischen Metropolen zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit. Wir fordern den Oberbürgermeister und alle Ratsparteien deshalb auf, von der Erhöhung der Grundsteuer und der Anhebung der Abwassergebühren Abstand zu nehmen“, so Weltrich abschließend.

[il, Foto: Wilhelmine Wulf|www.pixelio.de]